Scheinwerfer
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QUOTE (heizer @ 27 Feb 2011, 10:48 ) So grade noch mal das Teile Gutachten studiert wegen auflagen.Die abschleppvorrichtung muss gut erreichbar sein.Wegen standlicht wieder nachrüsten steht aber nix drin.Mfg Heizer Sehr merkwürdig, denn laut §51, Abs. 1 der StVZO ist das Standlicht ("Begrenzungsleuchte") vorgeschrieben (hab's extra nochmal nachgelesen, ob es wirklich Pflicht ist)!Wenn du Pech hast, und das mal einem Polizisten oder TÜV-Prüfer auffällt, kannst du eine Mängelkarte bekommen und wirst zur Nachrüstung verpflichtet sein!Nur mal so als freundlicher Hinweis
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QUOTE (heizer @ 27 Feb 2011, 13:21 ) Auspuff ist dasselbe habe zwar eine ABE in spanisch aber traue der sache nicht. Lass mich raten: Magnaflow!?Diese "ABE" wird zwar z.T. anerkannt, ist aber das Papier auf dem sie steht, strenggenommen, nicht wert Auch wenn manche Verfechter hier im Forum das anders sehen
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