Auto zurückgeben

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
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DaveX
Beiträge: 3254
Registriert: Do 22. Mai 2003, 12:14
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Beitrag von DaveX »

QUOTE Wer ne alte Scheisskiste vom Fähnchenhändler kauft weiß doch im voraus das der nur Schrott verkauft den kein normaler Autohändler mehr verkaufen will... Wie schon erwähnt häte der den Mangel beim Verkäufer melden müssen. Aber selbst da ist man ohne Anwalt aufgeschmissen, daher dem Rat von Auto-Nomer zu Herzen nehmen.Klingt blöd, ist aber so
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
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Paler
Beiträge: 1846
Registriert: Mo 13. Okt 2003, 14:25

Beitrag von Paler »

QUOTE (Melchior @ 12 Dez 2008, 18:04 ) WAS?!Kein Kaufvertrag?! das interessiert mich jetzt auch mal brennend! wer kauft den bitte ein auto ohne kaufvertrag?? wenn du den nicht hast, kannst du eh alles vergessen!
Hyundaipower
Beiträge: 38
Registriert: Mo 5. Feb 2007, 20:31

Beitrag von Hyundaipower »

Zum Kaufvertrag:Kaufverträge ( Willenserklärungen ) sind grundsätzlich formfrei, d.h., sie können ausdrücklich mündlich oder schriftlich formuliert werden.Zur Garantie :Wenn die zur veräußernde Sache nicht ausdrücklich als Defekt oder als sog. Bastlerfahrzeug angeboten wird, besteht Garantieanspruch.Zum Sachmangel (Defekte Bremsen):Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Sache sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung eignet.Zur Reperatur:Der Anspruch auf Nacherfüllung hat grundsätzlich Vorrang vor den Gewährleistungsrechten d.h. der Käufer muss immer zuerst eine Mängelbeseitung zulassen.Die übrigen Gewährleistungsrechte können erst in Anspruch genommen werden, wenn entweder der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar ist.Gruß Hyundaipower
BleckiACC
Beiträge: 105
Registriert: So 26. Okt 2008, 14:20

Beitrag von BleckiACC »

Danke @ HyundaiPower aber hab iwie das letzte nich kapiert... also noch mal auf deutsch.kann ich hingehen sagen bezahl mir die kosten bzw erstatte sie mir oder hab ich sogar das recht es zurück zugeben auf den vollenpreis?
Hyundaipower
Beiträge: 38
Registriert: Mo 5. Feb 2007, 20:31

Beitrag von Hyundaipower »

tja so sagt es das gesetz und wenn du dementsprechend beschwerde einreichen willst, dann nicht bei mir !!!
RaptusX3
Beiträge: 205
Registriert: Fr 15. Aug 2008, 10:40

Beitrag von RaptusX3 »

hätte ich garkeine lust drauf auf son stress.jedenfalls weis dein kumpel fürs nächste mal bescheit. kann er nur draus lernen.wenn der wagen sonst läuft. Greeetz
Auto-Nomer
Beiträge: 4969
Registriert: So 4. Mai 2008, 16:08

Beitrag von Auto-Nomer »

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, der braucht immer einige Tausend Euro in der Hinterhand für plötzlich auftretendene Reparaturen.IMMERNach dem Kauf sollte man damit sowieso als erstes mal in die Werkstatt und nen fetten Service machen und den Reparatur und Wartungsstau beseitigen. Gute Autos die top gewartet und behandelt wurden die findet man NIE bei solchen Händlern.
Auto-Nomer
Beiträge: 4969
Registriert: So 4. Mai 2008, 16:08

Beitrag von Auto-Nomer »

ohne brief gehört ihm das auto sowieso nicht.
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