lachgas mit tüv!
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Nismo
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Elitefighter
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Tüv bekommst auf das Lachgas zeugs desswegen net weil du bei lachgas gegen das betäubungsmittel gesetz verstöst und dein auto dafür nicht ausgelegt ist!... das was hier diskutiert wird is wie schon erwähnt eine ander Mischung die NICHT unter das Betäubungsmittel Gesetz fällt und dadurch auch eingebaut werden darf...aber hm... ich weis net ne fahrende bombe durch die gegend fahren.... ^^
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Nismo
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das is ned das problem, man nimmt industrie lachgas, das enthält geringe mengen SO2 und fällt damit ausm BTM Gesetz raus, aber lachgas bekommst ned durchn tüv weil man keine vernünftige leistungs und abgasprüfung durchführen kann, auserdem gibts zuwenig gutachten über das verhalten von lachgas im motor, als das der tüv da sein stempel draufmachtbtw steht ja sogar auf der seite, dass es im ösv ned zugelassen isund lachgas is keine fahrende bombe, is nedmal entflammbar. da isn erdgas-tank zig mal gefährlicher
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Elitefighter
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QUOTE (Nismo @ 28 Nov 2005, 00:21 ) und lachgas is keine fahrende bombe, is nedmal entflammbar. da isn erdgas-tank zig mal gefährlicher aber lachgas wenn ich doch mit Feuer in berührung bringe explodierts unter druck doch..?!sollte das nicht so sein dann sorry.. für den beitrag dann bin ich in unwissen heit!
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Tiburon2000
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1. Lachgas brennt nicht. Es enthält nur Sauerstoffatome welche brandfördernd sind, genauso wie die Atemluft.2. Lachgas explodiert auch nicht; auch net unter Druck.3. Die Flaschen können auch net explodieren nichtmal wenn der Wagen ausbrennt, da die Flaschen ein überdruckventil haben, das ab 3000Psi den gesamten Flascheninhalt rauslässt.MfGTib