mängel nach autokauf
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pablo j2
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so dann sag ich euch mal was ich hab ja mit ihm darüber geredet zu der sache mit dem lenkrad hatte er gemeint er hätte das nit verbaut hätte sein mechaniker gemacht er weiss von nix und nun was soll man da machen also glauben tu ich das nit der hat noch nitmals die marke von dem lenkrad können sagen das drin war er meinte nur no name lenkrad von ebay ???aus dem werd ich eh nit schla mir isses auch zu blöd mit dem noch irgendwie zu reden bin ihm langgenug hinterher gedaggelt .....is halt einfach schade weil eigentlich iss es ja ne richtig geile kiste bis auf paar kleinigkeiten und eine grosse das mim airbag halt@andy: wie gehst den beim austragen lassen vor wie überzeugst den vom tüv ?
- Andy Y
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PRINZ VALIUM
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moonchild1967
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Also, die rechtliche Situation dürfte hier doch zumindest strittig sein. Es ist zwar richtig, dass der Verkäufer als Privatmann keine Gewährleistung zu übernehmen braucht, jedoch haftet er sowohl bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ich gebe Pablo recht, wenn er sagt, dass er als Laie von der Funktionstüchtigkeit des Airbags ausgehen musste. So einen Sicherheitsmangel hätte ihm der Verkäufer in jedem Fall mitteilen müssen, da nützt ihm auch der Hinweis nix, dass irgendein Sportlenkrad in die Papiere eingetragen ist und es der Käufer ja dann hätte selbst wissen können/müssen. Die Unterlassung dürfte mindestens grob fahrlässig erfolgt sein, wenn nicht sogar (davon gehe ich aus, könnte aber schwer sein, den Nachweis zu führen) vorsätzlich. Also ich würde in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Wandlung, Minderung oder Schadenserastz beauftragen... die Chancen für ne erfolgreiche Klage (wenns denn soweit überhaupt kommt) stehen gut.
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DJ-Senser
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pablo j2
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QUOTE (moonchild1967 @ 22 Apr 2005, 00:04 ) Also, die rechtliche Situation dürfte hier doch zumindest strittig sein. Es ist zwar richtig, dass der Verkäufer als Privatmann keine Gewährleistung zu übernehmen braucht, jedoch haftet er sowohl bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ich gebe Pablo recht, wenn er sagt, dass er als Laie von der Funktionstüchtigkeit des Airbags ausgehen musste. So einen Sicherheitsmangel hätte ihm der Verkäufer in jedem Fall mitteilen müssen, da nützt ihm auch der Hinweis nix, dass irgendein Sportlenkrad in die Papiere eingetragen ist und es der Käufer ja dann hätte selbst wissen können/müssen. Die Unterlassung dürfte mindestens grob fahrlässig erfolgt sein, wenn nicht sogar (davon gehe ich aus, könnte aber schwer sein, den Nachweis zu führen) vorsätzlich. Also ich würde in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Wandlung, Minderung oder Schadenserastz beauftragen... die Chancen für ne erfolgreiche Klage (wenns denn soweit überhaupt kommt) stehen gut. ja die chance denk ich denn eventuelen prozess für mich zu entscheiden iss gross aber es is ja noch en gewisser prozentsatz gegen mich da das is in jedem verfahren so und ob sich das rentiert weiss ich nit da hät ich glaub ich früher müssen was machen aber dasw mit dem lenkrad ist erst relativ spät von mir bemerkt worden hehe hätte da ne idde ihr könnt ja meine kronzeugen sein (war nur en scherz )
