I20 als EU-Import

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takisp
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Registriert: So 17. Mär 2013, 11:45

Beitrag von takisp »

Hallo !!Ich überlege mir einen I20 als EU-Import zuzulegen.Wie sind eure Erfahrungen mit solchen Importen ?? Gibt es Probleme bei Reparaturen ? Zählt die Werksgarantie ganz normal auch hier in Deutschland ??Wäre super wenn ihr mir etwas dazu sagen könntet !!Danke und Grüße
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Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Beitrag von Kommisar »

Bis auf einige Abweichungen in den Ausstattungsvarianten ist alles wie beim D-Modell. GANZ WICHTIG: Fahrzeug sofort nach Kauf bei Hyundai-Deutschland zur Garantie anmelden!!Dann gibt es auch keine Probleme bei evtl Garantiereparaturen.
takisp
Beiträge: 9
Registriert: So 17. Mär 2013, 11:45

Beitrag von takisp »

Danke schon mal. Was bedeutet bei Hyundai Deutschland anmelden ?? Gibt es auch Erfahrungen wie dir Werkstatt reagiert wenn man mit einem EU Fahrzeug ankommt ?
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Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Beitrag von Kommisar »

Am besten wäre es, wenn der EU-Händler die Garantieanmeldung übernimmt. Alle nicht für den deutschen Markt bestimmte Fahrzeuge (EU/Importfahrzeuge) müssen im deutschen Garantiesystem bei der Hauptniederlassung des Herstellers (Hyundai Motor Deutschland) angemeldet werden, damit sie den für unser Land geltenden Garantiebestimmungen unterliegen.Die Reaktionen der einzelnen Händler auf EU-Fahrzeuge sind unterschiedlich, vor allem wenn man nur mit Garantiearbeiten ankommt, und keine regulären Wartungsarbeiten beim Vertragshändler machen lässt.Die meisten Händler freuen sich aber über neue Kunden, deshalb dem Händler stets signalisieren, daß man alle in den nächsten Jahren anfallende Arbeiten in seiner Werkstatt ausführen lassen will!Die Vertragshändler übernehmen auch oft die Garantieanmeldung, sofern vom freien Importeur noch nicht durchgeführt.
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ferry
Beiträge: 3871
Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

Ich möchte noch anmerken unbedingt darauf zu achten dass das Garantieheft abgestempelt ist! Das macht der Händler von dem der Wagen importiert wurde (bei meinem Hyundai Coupe war das ein französischer Hyundaihändler). Das Anmelden der Garantie hatte seinerzeit ein deutscher Hyundaihändler in meiner Ortschaft übernommen, war kein Problem. Nur es muss halt gemacht werden, wie Kommissar schon geschrieben hat.
Repo 55
Beiträge: 18
Registriert: Do 16. Aug 2012, 21:22

Beitrag von Repo 55 »

Und die Garantie gilt nicht unbedingt wie in Deutschland sondern nach dem land wo es her kommt
takisp
Beiträge: 9
Registriert: So 17. Mär 2013, 11:45

Beitrag von takisp »

Das heisst, der Importeur sagt mir woher das Auto stammt und ich muss mich schlau machen, welche Garantie es gibt ??
Repo 55
Beiträge: 18
Registriert: Do 16. Aug 2012, 21:22

Beitrag von Repo 55 »

so ist es. Aber du kannst meines Wissens Garantie nachkaufen solltest dich mal Schlau machen.beim EU fahrzeug entfällt auf jeden Fall die Mobilitätsgarantie.
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Kommisar
Beiträge: 2820
Registriert: Mi 16. Mai 2012, 23:57

Beitrag von Kommisar »

QUOTE (Repo 55 @ 17 Mär 2013, 20:56 ) Und die Garantie gilt nicht unbedingt wie in Deutschland sondern nach dem land wo es her kommt Deshalb wird das Auto auch in Deutschland zur Garantie angemeldet werden, dann gilt die Deutsche- Hyundai- Garantie, und sonst nix!!Und "Nachkaufen" muß man da gar nichts, die Anmeldung ist kostenlos.@Repo55Welcher Nachtwächter hat dich denn über Importfahrzeug-Garantien aufgeklärt???
Oberlandradeln
Beiträge: 3
Registriert: Sa 9. Mär 2013, 19:27

Beitrag von Oberlandradeln »

Ich habe seit Anfang Dezember 2012 einen I 20, als EU-Import,Jahreswagen aus Spanien.Anfang Januar war ich bei den nächstliegenden Hyundai-Händler. Er hat die Anmeldung bei Hyundai Deutschland vor genommen.Nach einem Monat erhielt ich dann die Information,das das Fahrzeug mit den Garantiebedingungen im System vorhanden ist.Es gibt keine Unterschiede zu den in Deutschland gekauften Autos. Eine EU-Richtlinie sorgt da für klare Verhältnisse.
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