Garantiebedingungen bei EU-Fahrzeugen
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Uneingeschränkt JA!!! Die Garantie gibt der Hersteller selber und nicht der jeweilige "Nationenstützpunkt"Haben selber ein EU-Fahrzeug und schon auf Garantie Mängel beheben lassen. Interessiert sowohl beim Händler als auch beim Hersteller keine Sau ob es nun ein für Deutschland "bestimmtes" Fahrzeug oder nicht ist.
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QUOTE (Getzi @ 15 Dez 2011, 19:04 ) wie einfach ist es mit einem Import Hyundai, den es selbst nicht in DE angeoten gibt, zB den neuen Elantra? Wird auch machbar sein, allerdings brauchste vermutlich einen gescheiten Händler, der dir das "managt"... Auch da gibt die Garantie ja der Hersteller, ich weiß nur nicht, ob so ein Fahrzeug dann so ohne weiteres in Deutschland zur Garantie angemeldet werden kann (oder was auch immer da nötig ist)!
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QUOTE (luara @ 15 Dez 2011, 19:23 ) Das Fahrzeug MUSS im jeweiligem Ausland zur Garantie angemeldet werden. Wird in der Regel bei der Übergabeinspektion vom ausländischen an den deutschen Händler gemacht.Das heißt beim Kauf UNBEDINGT darauf achten das das Garantieheft abgestempelt ist. Im Garantieheft gibt es einen Stempel und etwas, das eine Unterschrift darstellen soll.Der Händler hier vor Ort meinte allerdings, es sei kein Stempel vorhanden. Keine Ahnung, welchen der nun suchte.Und Slowenisch kann auch keiner lesen, ist ja nachvollziehbar.
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QUOTE wie einfach ist es mit einem Import Hyundai, den es selbst nicht in DE angeoten gibt, zB den neuen Elantra? Direktimport aus Korea? Oder wie meinste?Die Garantieansprüche darfst du dann DIREKT an Hyundai richten, und damit ist nicht Hyundai Deutschland gemeint.QUOTE Das Fahrzeug MUSS im jeweiligem Ausland zur Garantie angemeldet werden.Das ist so nicht ganz richtig. Die Garantieanmeldung für D erfolgt über HMD mittels abgestempelter PDI des Herkunftslandes.Das Fahrzeug wird also nicht über HMD im Ausland angemeldet, sondern es wird bei HMD in den eigenen Importstamm aufgenommen,um zu wissen, das dieses Fahrzeug überhaupt in D existiert und Garantieansprüche abgewickelt werden können.