Sonata 2.0 GLS 16V Airbag / Hupe
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- Registriert: Mi 23. Mär 2011, 21:13
Hallo erstmal bin sozusagen ein Neuling hier (hoffe habe das richtig Portal gefunden).Und zwar zu meinem Problem,ich habe mir vor kurzem ein Sonata Bj.2002 zugelegt ( von Privatperson gekauft ). Der Verkäufer hat mir erklärt, das er den Seitenairbag vor 1,5 Jahren deaktivieren lassen hat (auf Grund eines Kindersitzes). Nun hab ich mir gedacht, fahr mal ebend zum nächsten Hyundai- Werkstatt und lass mir den Airbag wieder aktivieren.Der Werkstattmeister konnte nicht wirklich was finden zum aktivieren und hat den Wagen an das Auslesegerät angeschlossen. Der Bericht hat nun aber nun angezeigt, das der Fahrer Airbagwiederstand zu hoch ist.Nun hat mir der Meister erzählt, das event. die Wickelfeder (ca. 200€ mit Einbau) o. der Airbag ( ca. 800€ mit Einbau) defekt ist.Mit der Diagnose bin ich erstmal nach Hause gefahren und musste auch noch feststellen, das die Hupe nicht funktioniert Habe daraufhin die Sicherrungen durchgescheckt. Sind aber alle heile.-Nun hätte ich gerne gewusst, wie man die Fehler am besten ( kostengünstig ) beheben kann, oder was für ein Fehler sonst noch in Frage kommt?-Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung, was das Thema betrifft?-Darf man überhaupt sich den Airbag abklemmen lassen? -Ist die Airbagleuchte TÜV relevant.Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.Gruss höfi
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QUOTE Nun hätte ich gerne gewusst, wie man die Fehler am besten ( kostengünstig ) beheben kann, oder was für ein Fehler sonst noch in Frage kommt?Wie man den Fehler Kostengünstig beheben kann, hat dir der Werkstattmeister erläutert, welches Bauteil defekt ist, hast du soeben mit deiner Hupen-Bemerkung zu 98% selbst herausgefunden (Stichwort: Wickelfeder)....klingt komisch, ist aber so QUOTE -Darf man überhaupt sich den Airbag abklemmen lassen?Ja, wenn man sich die schriftliche Bestätigung vom Hersteller geben lässt. Die hat dein Verkäufer mit Sicherheit *LOL*QUOTE -Ist die Airbagleuchte TÜV relevant.Ja. Erheblicher Mangel = Durchgefallen In deinem Fall kannst du die Reparatur u.U. auf den Verkäufer abwälzen, das Argument Privatverkauf = keine Gewährleistung zählt nunmal nur bei nicht arglistig verschwiegenen Mängeln. Es sei denn, er hat dir gesagt das es diverse defekte im Airbagsystem gibt.Desweiteren stellt sich mir die Frage, welche beweggründe diesen Verkäufer treiben, den SAB deaktivieren zu lassen. Was nützt beim Unfall ein deaktivierter SAB, wenn das Kind dann durch den Beifahrerairbag das Gesicht nach hinten geschoben bekommt? Unabhängig davon, dass das System ohnehin durch so eine Aktion komplett ausser Betrieb gesetzt wurde.Naja, Vollpfosten gibt es überall....die Tatsache das nix gefunden wurde, was der gewollten deaktivierung dient, bestätigt den Vorwurf der arglistigen Täuschung umso mehr....
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Danke Dir erstmals für die Antwort,werde wohl den Verkäufer kontaktieren und Ihn eine aussergerichtliche Behebung des Problems Vorschlagen müssen.Ich habe den Wagen mit einen Zeugen meinerseits gekauft, und da wurde mir nur erläutert, das halt der Seitenairbag deaktiviert wurde.( Konnte mir das mit dem aktivieren des Airbags gar nicht als Schwierigkeit vorstellen, da viele Autos leicht mit einem Schlüssel zu aktivieren sind.)Der Hammer:Laut Hyundai Werkstatt der Seitenairbag aktiv und der Fahrerairbag fehlerhaft.Gruss höfi