Sportsitze FK Halbschale

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1220 Moppi
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Beitrag von 1220 Moppi »

QUOTE Das Problem ist, dass die Seitenairbags nicht einzeln "deaktiviert" werden können, sondern nur das komplette SRS-System (alle Airbags plus Gurtstraffer).Und daher trägt einem kein Tüv das ein bzw. aus. Durchaus verständlich.
Sniffy
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Beitrag von Sniffy »

QUOTE (AccentGT @ 16 Mär 2011, 15:14 ) Das Problem ist, dass die Seitenairbags nicht einzeln "deaktiviert" werden können, sondern nur das komplette SRS-System (alle Airbags plus Gurtstraffer).Und daher trägt einem kein Tüv das ein bzw. aus. Könnte man die Seitenairbags nicht mit einem geeigneten Ersatzwiderstand überbrücken? Dann wäre der Rest noch aktiv. Airbags sind ja schliesslich nicht obligatorisch, soviel ich weiss.
paedder
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Beitrag von paedder »

QUOTE (AccentGT @ 16 Mär 2011, 07:22 ) Wenn du etwas mehr Seitenhalt haben willst, wäre eine Alternative für dich vielleicht noch, mal zu einem guten Autosattler zu gehen und die originalen Sitze einfach umbauen zu lassen. Also etwas mehr Seitenwangen, etwas strafferes Polstermaterial und dann neue Bezüge!?Ist sicher machbar und kann auch nicht teurer als sehr gute Sportsitze sein! +1Halte ich beim GK durchaus für eine gute Alternative zu komplett neuen Sportsitzen. Schließlich sind die Sitze vom GK ja schon von Recaro. Also das Grundgerüst ist ja durchaus dazu geeignet. Da müsste ein guter Sattler sicherlich drauf aufbauen können.
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

QUOTE (Sniffy @ 18 Mär 2011, 13:19 ) Könnte man die Seitenairbags nicht mit einem geeigneten Ersatzwiderstand überbrücken? Dann wäre der Rest noch aktiv. Airbags sind ja schliesslich nicht obligatorisch, soviel ich weiss. Technisch machbar ist das, aber erstens verdammt unsicher und zweitens höchst unerlaubt. Also null Chance auf Eintragung, bzw. Legalität!
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1220 Moppi
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Beitrag von 1220 Moppi »

QUOTE Könnte man die Seitenairbags nicht mit einem geeigneten Ersatzwiderstand überbrücken? Dann wäre der Rest noch aktiv. Airbags sind ja schliesslich nicht obligatorisch, soviel ich weiss.Ob sie Pflicht sind oder nicht, ist unerheblich. Die Betriebserlaubnis gilt für das Auto, so wie es ist. Und auch eine nur teilweise abgeschaltete Airbaganlage müsste vom TÜV neu abgenommen werden. Und auch hier wird es heißen:Kaineee Eintrogung
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Andy Y
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Beitrag von Andy Y »

Die Wiederstände sind gut, um die Airbaglampe zu deaktivieren. Ob das ganze System noch funktioniert, kann dir niemand sagen, es hat noch nie jemand probiert.Legal den Airbag austragen zu lassen ist nur bei alten Autos möglich (bis 96-99 ca.).Das macht bei uns der TÜV selbst. Aber der Sicherheitsaspekt bei einem Alltagswagen sollte nicht vergessen werden...Guter Sattler, der viele Sonderwünsche ermöglicht ist der Ralf von RN Style.
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