Start Button
- Andy Y
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Hallo,habe nun doch den Startknopf auf das Zündschloss montiert und die Wegfahrsperre mit der Alarmanlage geschaltet. Starten geht nur wenn die Alarmanlage deaktiviert wird. Andernfalls geht weder der Anlasser noch die Wegfahrsperre. D.h. mit dem Pager der Alarmanlage Türe Aufsperren, Start Button drücken und losfahren. pedrosch
- fruchtfliege
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Habe mich gerade einmal hier durchgelesen, ist schon eine tolle Sache, so ein Startknopf wie beim Honda Civic.Vor einer Sache kann ich aber nur warnen:bauernporsche schrieb:QUOTE platzier doch den ersatzschlüssel und die antenne irgendwo "versteckt". dann wäre zwar die wegfahrsperre immer deaktiviert, aber wer klaut schon nen hyundai. ne zv bzw. alarmanlage wirste ja eh nachgerüstet habe. dann wäre der startknopf auch ein STARTknopf.versicherungstechnisch ist´s sicher egal, da der startknopfumbau sicher nicht versicherungskonform ist. die setzt ja voraus, dass man schlüssel ins schloss steckt und nicht anderes den karren starten kann.Diese Aussage ist definitiv falsch, es sei denn, du teilst dies vorher deiner Versicherung mit und diese akzeptiert dies ausdrücklich, was du dir tunlichst schriftlich geben lassen solltest. Wenn die Wegfahrsperre standardmäßig im Fahrzeug eingebaut ist, ist dein Fahrzeug nur dann versichert, wenn diese auch standardmäßig in Funktion ist, d.h. nur dann deaktiviert ist, sobald die Zündung eingeschaltet ist. Weist dir die Versicherung im Falle eines Diebstahl einen Umbau a la Vorschlag oben nach, bekommst du keinen Cent als Entschädigungsleistung und darfst im ungünstigsten Fall noch mit einer Anzeige wegen Versicherungsbetrugs rechnen! edefix
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Ein Nachtrag zur AussageQUOTE platzier doch den ersatzschlüssel und die antenne irgendwo "versteckt".Wenn du deinen Ersatzschlüssel im Auto platzierst, brauchst du den Diebstahl der Versicherung garnicht erst zu melden.Wenn ein Auto mit 2 Originalschlüsseln ausgeliefert wurde, verlangt die Versicherung bei Diebstahl generell beide Originalschlüssel, habe ich selbst schon erlebt. Selbst bei einer Versicherungsvertragsgestaltung, in welcher der Versicherer auf die Einrede von Fahrlässigkeit verzichtet, hilft dir das nicht. Du hast den Schlüssel vorsätzlich im Fahrzeug platziert und bei Vorsatz zahlt keine Versicherung der Welt.Auch die Ausrede, der Zweitschlüssel sei verloren gegangen, hilft nicht. In diesem Fall wärest du verpflichtet gewesen, eine neue Schließanlage einbauen zu lassen. Falls du einen guten Rechtsanwalt zur Hand hast, kannst du höchstens versuchen zu behaupten, der Schlüssel sei "gerade erst" abhanden gekommen. Du solltest dann aber inständig hoffen, dass dein Fahrzeug nie wieder auftaucht, denn du kannst dir zu 100% gewiss sein, dass ein Gutachter der Versicherung ansonsten das Auto sehr genau überprüft. Dann hat die Versicherung deine Eigenkonstruktion und deine Falschaussage. Das wird dann verdammt teuer für dich und zwar nicht nur in diesem einen Versicherungsfall. Wenn dir einmal ein massiver Versicherungsbetrug nachgewiesen wurde kannst du dir vorstellen, wie die Gesellschaften in Zukunft reagieren.edefix