Sicherheitsabstand

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Stantke
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Beitrag von Stantke »

Na Klasse, ich wurde wohl in unserer Kolonne auf dem Weg zum Treffen gemessen...In Feuchtwangen A7 Richtung Ulm um 14:34 UhrBei einer Geschwindigkeit von 119 hielten sie den erforderlichen Abstand von 59.50 m nicht ein, ihr Abstand betrug 15,53 m....183,50 €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.... Yes....Wer bietet mehr?
Coupe_Chris
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Beitrag von Coupe_Chris »

QUOTE (Stantke @ 29 Sep 2010, 16:06 ) Na Klasse, ich wurde wohl in unserer Kolonne auf dem Weg zum Treffen gemessen...In Feuchtwangen A7 Richtung Ulm um 14:34 UhrBei einer Geschwindigkeit von 119 hielten sie den erforderlichen Abstand von 59.50 m nicht ein, ihr Abstand betrug 15,53 m....183,50 €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.... Yes....Wer bietet mehr? Oh Shit!!! Mein Beileid!!!Aber wenigstens is bald Winter, dann is eh besser wenn des Auto mal nen Monat in der Garage steht. Spars außerdem viel Sprit ;-)
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (Stantke @ 29 Sep 2010, 16:06 ) Na Klasse, ich wurde wohl in unserer Kolonne auf dem Weg zum Treffen gemessen...In Feuchtwangen A7 Richtung Ulm um 14:34 UhrBei einer Geschwindigkeit von 119 hielten sie den erforderlichen Abstand von 59.50 m nicht ein, ihr Abstand betrug 15,53 m....183,50 €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.... Yes....Wer bietet mehr? Oh FUck!Hoffentlich haben nicht noch mehr den Brief bekommen Das wäre mehr als Ärgerlich...
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (sascha1705 @ 29 Sep 2010, 21:44 ) einspruch einlegen. mit der begründung, dir sei unmittelbar vorher jemand in den sicherheitsabstand gefahren. somit kannst du ja gar nich mehr den abstand einhalten ;-) Die Fotos werden soweit ich weiss in 4 Abschnitten gemacht Da ist nix mit Einspruch Eher darauf hinweisen das es eine Kolonnenfahrt war und dann kommt man mit glück vllt raus? Bzw. milderne Umstände da es ja kein "Drängeln" war
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DaveX
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Beitrag von DaveX »

Dummdreistigkeit siegt Wer ne Rechtschutzversicherung hat, ab zum Anwalt
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Stantke
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Beitrag von Stantke »

QUOTE (sascha1705 @ 29 Sep 2010, 21:44 ) einspruch einlegen. mit der begründung, dir sei unmittelbar vorher jemand in den sicherheitsabstand gefahren. somit kannst du ja gar nich mehr den abstand einhalten ;-) Nein, es wird nicht mit fotos gemacht sondern per videoaufnahme über mind. 300 metern, und würd ich behaupten vor mir wäre einer eingeschert würd ich erstens lügen was man beweisen kann, und zweitens martins genesis belasten da er vor mir war moment mal, martin muss das bezahlen und den lappen abgeben, er ist einfach zu langsam für meinen abstand gewesen
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Andy Y
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Beitrag von Andy Y »

Sascha hat aber nicht unrecht. Mein Nachbar hatte ähnliches Problem und der Anwalt hat es auch mit dieser Begründung abgewiesen.
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Martin Coupe
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Beitrag von Martin Coupe »

QUOTE (Andy Y @ 30 Sep 2010, 09:03 ) Sascha hat aber nicht unrecht. Mein Nachbar hatte ähnliches Problem und der Anwalt hat es auch mit dieser Begründung abgewiesen. Wenn es nur ein Foto gibt ist es die bste möglichkeit.Aber da fast nur noch Videoaufnahmen gemacht werden (wieso darf ich gefilmt werden btw?) ist das in dem Fall nicht möglich...Vllt mal beim Anwalt nachfragen was man bei Videos so machen kann. Zur not gibt es ja mehrere die die Kolonnenfahrt beglaubigen können.
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