Sicherheitsabstand
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Kolonnenfahrt hin oder her, durch mein nahes heranfahren habe ich den verkehr gefährdet, sehe ich ja auch ein bei 15 m abstand, aber selbst die vorgeschriebenen 60 meter halte ich für vollkommenen quatsch. das lässt sich auf der autobahn doch garnicht realisieren. das wären allein bei einer kollonne von 10 autos 600 meter wtf.
- Martin Coupe
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QUOTE (Stantke @ 30 Sep 2010, 15:41 ) Kolonnenfahrt hin oder her, durch mein nahes heranfahren habe ich den verkehr gefährdet, sehe ich ja auch ein bei 15 m abstand, aber selbst die vorgeschriebenen 60 meter halte ich für vollkommenen quatsch. das lässt sich auf der autobahn doch garnicht realisieren. das wären allein bei einer kollonne von 10 autos 600 meter wtf. Es geht aber darum das es kein Drängeln war. In dem beidseitigen einverständnis...Ich ahbe mich nicht bedrängt gefühlt etc.Darum vllt mal nachfragen. Kostet ja nix
- ferry
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QUOTE (Martin Coupe @ 30 Sep 2010, 15:58 ) Es geht aber darum das es kein Drängeln war. In dem beidseitigen einverständnis...Ich ahbe mich nicht bedrängt gefühlt etc. das dürfte wohl kaum eine rolle spielen, denn nicht der vordermann entscheidet ob eine verkehrsgefährdung vorlag oder nicht...wäre er dir reingekracht hätten unter umständen auch noch andere verkehrsteilnehmer in mitleidenschaft gezogen werden können.
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QUOTE (Martin Coupe @ 30 Sep 2010, 09:10 ) Wenn es nur ein Foto gibt ist es die bste möglichkeit.Aber da fast nur noch Videoaufnahmen gemacht werden (wieso darf ich gefilmt werden btw?) ist das in dem Fall nicht möglich... Da die Videoaufnahme wohl erst gestartet wurde nachdem der Verstoß festgestellt wurde ist es rechtens.Was anderes ist es, wenn die Aufnahme - und damit die Erfassung von personenbezogenen Daten wie Kennzeichen - schon gemacht wurde bevor klar ist, dass ein konkreter Verstoß vorliegt.(Deshalb sind auch die Messungen der Geschwindigkeit durch Abschnittskontrolle Datenschutzrechtlich in Deutschland sehr umstritten, da das erste Foto ohne konkreten Verdacht aufgenommen wird)