Ist es nun ein Teilegutachten oder eine ABE?
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QUOTE (AccentGT @ 5 Mai 2009, 20:37 ) Reifenlauffläche durch die Kotflügel verdeckt ist! das heist sie dürfen nicht breiter sein wie die kotflügelwie zb hier oder verstehe ich das falsch?-------------------------------------------mhm naja dann werd ich mich damit wohl abfinden müssen was kostet sowas bei dektra gtü und co? und gleich machen muss ich es auch so wie es da steht oder eilt das nicht wenn ich es erst nächsten monat mache wenn tüv ist ??^^
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In der Tabelle unter deinem Wagen steht bei Auflagen die enthaltenen Vorschriften, die zu erfüllen sind. Wenn A02 da inbegriffen ist musst du das eintragen lassen, denn Auflage A02 besagt eindeutig, dass die Rad/Reifenkombination abgenommen werden muss! Egal ob ABE oder nicht. ABE ist auch nur gültig mit Serienfahrwerk (A04).In den Packen Zettel für meine OZ Felgen steht das ähnlich. Da heisst es"A02....wird die auf dem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen."Des weiteren steht aber unter A01 "..der vorschiftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich enerkannten Sachverständigen oder Prüfer ..... auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19StZVO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."Zu gut deutsch: Alles Paletti, aber anschauen muss es der Tüv/Dekra trotzdem. Ich würde auch nicht zu lange warten, denn wenn die Leute in Grün(Blau) es ernst meinen ist strenggenommen deine Betriebserlaubnis mit den verwendeten Rädern erloschen, weil nicht in den Papieren eingetragen. Es macht sich immer gut alle änderungen auf der Zulassung stehen zu haben, anstatt den Herren einen Ordner mit ABEs unter die Nase zu halten. Da werden unsere schon ärgerlich und prüfen gleich mal alles ganz genau. Das kann man sich ersparen QUOTE was kostet sowas bei dektra gtü und co?35Euro, wenn sich das nicht schon wiedermal geändert hat.Schau mal von oben auf das Radhaus, es scheint, dass die Lauffläche vom Reifen drüber schaut EDIT: im 2. Bild (Seite3/5) steht was von Auflagen für den Getz. Ich kann es nicht lesen. Was steht da genau?
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
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QUOTE (DaveX @ 5 Mai 2009, 21:15 ) Schau mal von oben auf das Radhaus, es scheint, dass die Lauffläche vom Reifen drüber schaut EDIT: im 2. Bild (Seite3/5) steht was von Auflagen für den Getz. Ich kann es nicht lesen. Was steht da genau? das war nur n beispiel das is nicht mein auto mit dem überstehenden reifen bei den auflagen und hinweisen steht:A01 bis A10K03, K04, K16wenn ich das so richtig lesen kann^^ich weis ich schlecht hab mich bei poster schon beschwert
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so jetzt muss sich mal der richtig Kane meldenalso 1.QUOTE Die Felgen MÜSSEN Eingetragen werden!!Die ABE-Nummer über die ihr sprecht bezieht sich auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Damit das Fahrzeug auch eindeutig zugeordnet werden kann, sozusagen.Und in der Auflage steht "Es dürfen außen keine Klebe.... angebracht werden"Also bitte genau lesen. das stimmt es ist völlig egal ob es ne ABE ist oder Teilegutachten ist andere Felgen,selbt Reifen müssen immer eingetragen werden 2. ist jede Abe hinfällig wenn das Auto nicht serimäßig ist z. B. durch Fahrwerk und man muss es nach 19/3 eintragen