Ist es nun ein Teilegutachten oder eine ABE?
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Hallo Leute,hab heute meine bestellte "ABE" für meine vercromten Poster Alufelgen endlich bekommen aber ich werde da jetzt nicht schlau draus ob das n Teilegutachten oder eine ABE ist... ich hab sie mir angeschaut und vorne drauf steht dich und fett Teilegutachten dann habe ich mal ein bischen durchgeblättert und da steht dann das hierso jetzt noch mal s meine frage ist das eine ABE oder ein Teilegutachten????dann habe ich noch ne frage zu den auflagen was heist das jetzt im klartext ich hasse dieses beamten deutsch^^und kann mir daraus einer sagen wie es mit tieferlegen ausschaut ist es mit den felgen zulässig? weil nach aussage dieses satzes ist es nicht mehr zulässig schätze ich mal : wie kann ich meinen getzi dann trotzdem tieferlegen?mfg Getzi schon mal danke für eure hilfe!
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Das ist ein Teilegutachten! D.h. die Felgen müssen auf jeden Fall eingetragen werden (§19/3)!Die Auflagen sagen i.d.R. aus, dass du halt zusehen musst, dass nix schleift und dass die Reifen-Lauffläche von der Karosserie abgedeckt ist! Das bedeutet für dich: vermutlich bördeln, sonst i.d.R. nix (die Auflagen kommen nur dann zum Tragen, wenn was nicht "passen" sollte)!Was die Tieferlegung angeht, bedeutet dieser Nachsatz nur, dass du bei weiteren Änderungen, die im weitesten Sinne die Räder betreffen, das Fahrzeug wieder vorführen musst und eben geschaut werden muss, ob noch alle Auflagen erfüllt sind!
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QUOTE (AccentGT @ 5 Mai 2009, 19:13 ) Okay, muss gestehen, dass ich so genau garnicht hingeschaut habe!
Scheint also so zu sein, dass du für die angegebenen Rad-Reifen-Kombinationen nix eintragen lassen musst! Nur halt den Wisch immer mitführen! mhm jetzt bin ich mir immer noch nicht sicher^^ aber deine 2te aussage gefällt mir am besten die nehm ich ^^ ich frag nächsten monat einfach beim tüv nach wenn ich hingehen muss ^^ dann kann der mir das gleich sagen und fertig^^bezieht sich die anlagen eigendlich auf alle reifen größen oder nur auf den wo se dahinter stehn?
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Das ist ein Teilegutachten und keine ABE, das e* bezieht sich darauf das diese Felgen auf dem Getz Typ TB mit der der e* Nummer zulässig sind, diese e* Nr. findest du normalerweise bei dir im Fzg Schein (beim neuen Fahrzeugschein unten rechts).Wenn diese Nummer im Teilegutachten übereinstimmt mit der Nummer die im Schein steht, ist diese Felge überhaupt erst einmal zulässig.Abgenommen werden muss Sie dann trotz alledem noch.Klingt klugscheißerisch, korrigiert mich wenn ich falsch liege Diese e* Nummer geht außerdem von bis.
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Des kann ich dir auch nicht sagen, aber A2 besagt dass du diese Felgen eintragen musst, hoffe damit ist dir schon mal geholfen.Klasse finde ich auch Auflage A 10, weder Klebe noch Klammergewichte zulässig.Wie soll diese Felge dann bitte gewuchtet werden?? Aber das nur nebenbei, wichtig ist du musst diese Felge eintragen.
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QUOTE (Getzi @ 5 Mai 2009, 20:04 ) ich versteh jetzt garnichts mehr wieso steht dann auf der 3ten seite ABE / EG-Genehmigung e4*98/14*0066*...die nummer trifft bei mir zu ... Sorry, mein Fehler! Das "ABE/EG-Genehmigung" bezieht sich auf die BE des Fahrzeuges!Wie Kane schon schrieb (und ich zuvor halt auch): eintragen lassen musst die dann wohl auf jeden Fall! Und was die Auflagen angeht: nicht davon erschrecken lassen!Wichtig ist nur, dass es nirgendwo schleift (auch nicht bei voller Beladung) und dass die Reifenlauffläche durch die Kotflügel verdeckt ist! Was anderes wird selten kontrolliert, wenn es sich um relativ moderate Größen handelt!