18 Zoll aufs Coupe
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- Registriert: Do 28. Okt 2010, 09:25
Hallo,möchte mir ein paar neue Felgen zulegen, und hab jetzt welche gefunden.Doch im Gutachten steht was von Radkasten Verkleidungen bearbeiten.Ist das notwendig oder klappt das ohne Veränderungen (ORGINAL Fahrwerk)?Die Felgen und Reifen haben folgende Größe:Felge: 8J x 18" ET 35Reifen: 225/40/18Danke für eure AntwortenStrempi
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- Registriert: Mi 15. Jul 2009, 11:17
kommt ganz auf das fahrzeug an mit dem die felgen geprüft sind.ich hab meine felgen mit sondereintragung machen lassen da meins kein gutachten hatte. ich hab sogar 8,5 mal 18 mit 225er und eibach 30er tieferlegung und trotzdem musste bei mir nichts geändert werden, wurde vom tüv alles abgenommen und gut.
- DaveX
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Wie wäre es anstatt der ET35 mal eine ET40 oder 42 zu nehmen um sich Karosseriearbeiten zu sparen??QUOTE Wenn es im Gutachten drin steht, dann musst du das dementsprechend auch machen.Meist steht da drin, dass eine entsprechende Freigängigkeit herzustellen ist. Die Definition "Freigängigkeit" liegt dann am Sachverständigen. Ich habe 8,5Jx19ET38 mit 225er Reifen OHNE die Radläufe zu ändern mit Serienfahrwerk
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
gebruederbass.de | www.david-blume-photography.de | Daily: VW Passat / mein Coupé GK / mein (ex) Veloster
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