Auto zurückgeben

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BleckiACC
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Beitrag von BleckiACC »

Den Fahrzeugbrief hat er das weiß ich, und ein Händler ist er auch also KEINE PRIVATPERSON
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (Auto-Nomer @ 14 Dez 2008, 16:25 ) ohne brief gehört ihm das auto sowieso nicht. da muss ich dich leider mal wieder korrigieren !ich mach es mir mal einfach und zitiere hierzu ein paar aufschlussreiche passagen.ein urteil des kammergerichts berlin:"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist."Quelle http://www.juraforum.de/urteile/gericht ... lwikipedia:"[...]Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854).[...] "Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbriefwer z.b. einen rechtmässigen kaufvertrag über ein KFZ hat, aber nicht den brief, ist trotzdem eigentümer des KFZ`s.
Auto-Nomer
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Beitrag von Auto-Nomer »

"wer z.b. einen rechtmässigen kaufvertrag über ein KFZ hat, aber nicht den brief, ist trotzdem eigentümer des KFZ`s."Wer einen rechtmäßigen Vertrag hat, der hat auch normal den Brief. Umgekehrt hingegen.cum hoc ergo propter hoc
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (Auto-Nomer @ 14 Dez 2008, 18:00 ) Wer einen rechtmäßigen Vertrag hat, der hat auch normal den Brief. ausnahmen bestätigen die regel , oder das "normale", wie man will...QUOTE Umgekehrt hingegen.......bedeutet das, daß derjenige der den brief hat nicht gleichzeitig eigentümer sein muss.ich weiss, du tust dich damit schwer fehler einzugestehen bzw. anderen recht zu geben, so bist du nun mal
Auto-Nomer
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Beitrag von Auto-Nomer »

Man kann überall mit Kniefickereien anfangen wenn man es nötig hat sich wichtig zu machen.
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ferry
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Beitrag von ferry »

naja, wenn man es als "kniefickerei" bezeichnen kann wenn man (dein) halbwissen (sofern man in dem fall hier überhaupt noch von "halb"-wissen sprechen kann) korrigiert, dann möge es so sein.QUOTE ...wenn man es nötig hat sich wichtig zu machen.und so ein spruch kommt von DIR...geil desweiteren möchte ich aber höflichst darum bitten jetzt doch wieder beim thema zu bleiben, jetzt wo wir ja wissen wie das ist mit dem brief und dem eigentümer eines KFZ
RaptusX3
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Beitrag von RaptusX3 »

Er hat doch den brief,nur keinen kaufvertrag gemacht.schade das der gute alte händedruck und ein bisschen vetrauen nicht mehr ziehen .achja @ Ferry,woher ist die allwissende müllhalde nochma. kommt mir so verdammt bekannt vor aber ich komm nich mehr drauf woher ich die kenn.Greetz
EureHoheit
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Beitrag von EureHoheit »

hey ich hab mein Auo auch ohne ein schriftlichen kaufvertrag gekauft, weil der verkäufer es verpeilt hat und ich nur Augen für das Auto hatte. Ist mir erst am nächsten Tag aufgefallen aber mit dem Auto ist alles OK, hab ein Check machen lassen. Die ersten 10000km sind auch gefahren
wardriver
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Registriert: Sa 10. Jun 2006, 12:17

Beitrag von wardriver »

Mal abgesehen davon, ob er den Kauf nachweisen kann oder nicht: Als Verkäufer besteht eine Gewährleistungspflicht.Und bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie durcheinanderschmeißen. Ein guter Händler kann über die Gewährleistung hinaus (zeitlich oder umfänglich) eine Gebrauchtwagengarantie anbieten.Bei Gebrauchtwagen beträgt die Gewährleistung ein Jahr auf alle Teile. Ausgeschlossen sind verbrauchsbedingter Verschleiß (z.B. Bremsbeläge) sowie alle bekannten Mängel.Bei der kompletten Bremstrommel (welche ja einen wesentlichen, sicherheitsrelevanten Bestandteil des Fahrzeugs darstellt) sehe ich schon den Händler in der Pflicht.Aber der könnte behaupten, beim Kauf auf den Mangel hingewiesen zu haben. Und beweise ihm mal das Gegenteil. Da hilft nur ein schriftlicher Kaufvertrag bzw. ein glaubhafter Zeuge.
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