Pendlerpauschale gekippt, wer bekommt Geld?

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
Krimpi
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Registriert: Mi 12. Mai 2004, 16:21

Beitrag von Krimpi »

Hallo CoupeDriver,Du darfst nur eine Fahrt, also 17 Kilometer, absetzen...GrüßeKlaus
CoupeDriver
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Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:24

Beitrag von CoupeDriver »

und zurück ?
Krimpi
Beiträge: 102
Registriert: Mi 12. Mai 2004, 16:21

Beitrag von Krimpi »

Warum willst Du denn nach Hause? Es zählt nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung von der Wohnung zur Arbeitsstätte. GrüßeKlaus
skyX3
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Registriert: Do 12. Apr 2007, 02:40

Beitrag von skyX3 »

QUOTE (Krimpi @ 10 Dez 2008, 21:10 )Warum willst Du denn nach Hause?  Es zählt nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung von der Wohnung zur Arbeitsstätte. GrüßeKlausFalsch, es zählt die Schnellste! Auch wenn eine Strecke z.B. 20km Umweg bedeutet, wenn man dadurch schneller ankommt, ist die laut Richterlichen Urteil wichtiger.Grüße Alex
Krimpi
Beiträge: 102
Registriert: Mi 12. Mai 2004, 16:21

Beitrag von Krimpi »

Nix falsch,die längere Strecke muss einen deutlichen Zeitvorteil (allgemeine Rechtssprechung: mindestens 20 Minuten) bringen. Alles andere liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzbeamten. Die Fahrstrecke ist ja auch auf volle Kilometer abzurunden und wohl jeder polstert seine Strecke nach oben auf und es wird toleriert.GrüßeKlaus
janedoe
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Registriert: So 28. Sep 2008, 13:15

Beitrag von janedoe »

Hier mal ein Rechner mit dem man sich den Erstattungsbetrag ausrechnen kann:http://www.steuerberaten.de/do_it_yours ... /index.php#
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