Pendlerpauschale gekippt, wer bekommt Geld?
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QUOTE (Krimpi @ 10 Dez 2008, 21:10 )Warum willst Du denn nach Hause? Es zählt nur die kürzeste benutzbare Straßenverbindung von der Wohnung zur Arbeitsstätte. GrüßeKlausFalsch, es zählt die Schnellste! Auch wenn eine Strecke z.B. 20km Umweg bedeutet, wenn man dadurch schneller ankommt, ist die laut Richterlichen Urteil wichtiger.Grüße Alex
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Nix falsch,die längere Strecke muss einen deutlichen Zeitvorteil (allgemeine Rechtssprechung: mindestens 20 Minuten) bringen. Alles andere liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzbeamten. Die Fahrstrecke ist ja auch auf volle Kilometer abzurunden und wohl jeder polstert seine Strecke nach oben auf und es wird toleriert.GrüßeKlaus
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Hier mal ein Rechner mit dem man sich den Erstattungsbetrag ausrechnen kann:http://www.steuerberaten.de/do_it_yours ... /index.php#