Blitzer kurz vor dem Beschleunigungsstreifen

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
Krimpi
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Registriert: Mi 12. Mai 2004, 16:21

Beitrag von Krimpi »

Hallo,ich würde sagen: durgefallen.Jedes Schild ist ab seinem Aufstellungsort gültig, außer es ist durch Zusatzschilder eingeschränkt (Uhrzeiten, Wochentage, Entfernung, etc.). Das Zeichen 330 wird an den Anfang der Anschlussstellen bzw. der Zufahrten gestellt. die Zufahrt kann mehrere 100 Meter lang sein bevor man auf die eigentliche BAB und deren Beschleunigungsstreifen kommt, trotzdem gelten die Vorschriften ab dem Schild (keine Fußgänger, keine Radler, bauartbedingt mehr als 60km/h, etc.).Der Beschgleunigungsstreifen gehört nicht zur Richtungsfahrbahn, sehr wohl aber zur BAB.Vorbeifahren kann man lt. §6 StVO nur an Hindernissen und stehenden Fahrzeugen.GrüßeKlaus
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AccentLantra
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Beitrag von AccentLantra »

Also, aus der Praxis für die Praxis:Die Autobahn beginnt mit dem blauch Schild. Keinen Meter davor und keinen dahinter. Das bedeutet, dass alle Vorschriften der StVO zum Thema Autobahn auch hier gelten.Es sei denn, (und das ist eigentlich immer der Fall) es ist etwas Anderes beschildert. Wenn dort eine Höchstgeschwindigkeit von 60 ausgewiesen ist, gilt natürlich die, und nicht die Richtgeschwindigkeit von 130.Klar darf man auf Beschleunigungsstreifen schneller fahren als der fließende Verkehr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf dabei aber trotzdem nicht überschritten werden.Wenn du also 75-80 km/h gefahren bist warst du rein rechtlich gesehen 15-20 km/h zu schnell.Dass es natürlich Abzocke ist, sich an so einer Stelle aufzubauen ist keine Frage. Das sind dann leider die Auswüchse von den Vorderungen nach Einnahmen aus Verwarngeldern...Wenn du gelasert wirst, wirst du IMMER sofort angehalten. Hinterher die Zahlungaufforderung per Post schicken ist nicht möglich. Das heißt, entweder die waren gerade am aufbauen, oder du hast den Blitz nicht gesehen.Ab und zu werden auch Lasermassungen gemacht für statistische Zwecke, z.B. um zu prüfen ob ein Tempolimit an bestimmten Stellen noch Sinn macht. Vielleicht war es auch nur sowas.
Viele Grüße aus Castrop-Rauxel
Matthias
Krimpi
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Beitrag von Krimpi »

Hallo,auch hier eine kleine Korrektur: Laser mit Video gibt es sehr wohl (auch in Deutschland): LEIVTEC XV2 von LEIVTEC und VideoLAVEG von Jenoptik.GrüßeKlaus
luara
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Registriert: So 4. Feb 2007, 18:58

Beitrag von luara »

Genau so sehe ich das auch. Aber vielleicht kann Paler ja mal seinen Ausbilder fragen. Wäre doch mal eine schöne Frage.
janedoe
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Beitrag von janedoe »

Hab heute den Bescheid bekommen... Ich bin 71 km/h nach Toleranzabzug gefahren bei zulässigen 60 km/h. Ist ein Verwarnungsgeld von 25 Euronen. Leider ist im Bescheid nicht angegeben, um was für ein Meßgerät es sich handelt. Habe überhaupt kein Blitz bemerkt. Rausgeholt haben sie mich ja auch nicht. Muss irgendwie sone Videoaufnahme sein oder sowas ähnliches?!
.:Tiburon:.174
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Beitrag von .:Tiburon:.174 »

ich könnt mich irren aber sagtest du nicht die standen nach dem gefälle, meines wissens darf die rennleitung nicht im oder nach dem gefälle operieren weil die geschwindigkeit da ganz leicht durch das abrollen des autos überschritten werden kann!
janedoe
Beiträge: 28
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Beitrag von janedoe »

QUOTE ich könnt mich irren aber sagtest du nicht die standen nach dem gefälleNe, das hast du schon richtig verstanden. Die standen in der Tat im Tal.
luara
Beiträge: 1208
Registriert: So 4. Feb 2007, 18:58

Beitrag von luara »

QUOTE (janedoe @ 3 Nov 2008, 16:33 )Hab heute den Bescheid bekommen... Ich bin 71 km/h nach Toleranzabzug gefahren bei zulässigen 60 km/h. Das widerspricht ja dann auch der Aussage von Paler. QUOTE ein Beschleunigungsstreifen gehört NICHT zur autobahn, sondern zu einer Straße außerhalb geschloßener Ortschaft...100km/h reichen zum umspuren auf die autobahn. und 100km/h ist außerhalb geschloßener ortschaft ja auch das limitWürde mich echt mal interessieren was der Prüf-Ausbilder nun dazu gesagt hat.
tose-tuning
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Registriert: Mo 28. Apr 2008, 11:53

Beitrag von tose-tuning »

Die gängige Methode hab ich auch schon erfahren müssen.Dreieck Werder ist kurz vor dem Auffahrstreifen noch 80Km/h, Berg ab, und dann kommt nach einer leichten Biegung der Auffahrstreifen mit den erlaubten 120Km/h.Ich war mit meinem Trailer unterwegs und habe schon von weitem gesehen das sehr viel LKW verkehr ist und das ich guten Gegewind hatte.Wer meinen Trailer kennt weiß das ich einen recht großen Planenaufbau habe und daher schafft mein kleiner Pajero es manchesmal nicht so richtig Schub aufzubauen.Habe also schon früher beschleunigt um mich besser einfädeln zu können und da stehen die doch echt 100m vor der 80er Aufhebung... ...Blitz. Erst wollten sie mir noch ans Leder weil ich ja nun 20 Km/h zu schnell mit Anhänger war... ...aber es waren dann ja auch nur ein Verwarngeld da ich belegen konnte das ich 100Km/h mit dem Trailer fahren darf.Scheiße ist das trotzdem...
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (luara @ 3 Nov 2008, 20:48 ) Das widerspricht ja dann auch der Aussage von Paler. nicht wirklich, da janedoe im ersten beitrag schriebQUOTE nur halt mit Tempolimit 60daß bei einem 60er tempolimit keine 100 erlaubt sind wird wohl auch paler wissen... QUOTE meines wissens darf die rennleitung nicht im oder nach dem gefälle operieren weil die geschwindigkeit da ganz leicht durch das abrollen des autos überschritten werden kann! kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, wofür hat ein auto bremsen...?!das würde ja im umkehrschluss bedeuten daß man sich bei gefällen grundsätzlich nicht an ein tempolimit halten braucht, da hier eh nicht kontrolliert werden darf...
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