Blitzer kurz vor dem Beschleunigungsstreifen

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
janedoe
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Beitrag von janedoe »

Heute ist mir folgendes geschehen:Fahre auf ein BAB-Auffahrt mit Tempolimit 60. Die Auffahrt verläuft zunächst bergab und anschließend bergauf, um dann an die BAB anzuschließen. Bei der Auffahrt handelt es sich bereits um eine Autobahn (nur halt mit Tempolimit 60), mit Leitplanken rechts und links. Also keine Gefährdung von Fußgängern (v.a. Kinder), Radfahrern, etc. . Keine Schule oder Krankenhaus weit und breit... Auch kein Wald, also kein springendes Bambi. So, fahre nun dort entlang und nutzte den Schwung, um besser an dem Berg hochzukommen und vor allem gut in die BAB einfädeln zu können.Aber nun stand zu meiner Überraschung die Rennleitung mit ihrer Laserpistole im Tal und führte Messungen durch. Fuhr ca. 70-75 km/h. Mich würde jetzt brennend interessieren, wann denn eigentlich ein Beschleunigungsstreifen im rechtlichen Sinne anfängt??? Denn dort darf man ja schneller fahren als es der durchgehende Verkehr tut. Übrigens halte ich es für Abzocke.
kawa846
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Beitrag von kawa846 »

hat dich die rennleitung danach angehalten??ich weiss garnicht,wenn sie dich mit der laserpistole aufgenommen haben,ob die pistole bilder speichern kann,gruß Horst
janedoe
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Beitrag von janedoe »

Nein, wurde nicht angehalten. Dazu müssten Sie ja an der nächsten BAB-Ausfahrt die entsrechenden Fahrzeuge rauswinken. Was ist mit den Fahrzeugen, die sich in dann in der linken Spur befinden? Halte das für ein ziemlich aufwendiges Unterfangen.... Reicht es denn nicht aus, das die Beamten die Geschwindigskeitsübertretung bezeugen können? Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!Nun, könnte mich natürlich auch verguckt haben, weil Sie ja vllt. auch gerade dabei waren ein Blitzmessgerät aufzubauen... Aber meine Frage nach den "offizielen" Beginn eines Beschleunigungsstreifen steht noch.
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (janedoe @ 10 Okt 2008, 16:36 ) Bei der Auffahrt handelt es sich bereits um eine Autobahn (nur halt mit Tempolimit 60), mit Leitplanken rechts und links. kann mir kaum vorstellen daß die auffahrt schon als autobahn zu betrachten ist !QUOTE Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, die ausschließlich dem Schnellverkehr und dem Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen dient. Sie besteht aus zwei Richtungsfahrbahnen mit (in Deutschland seit einigen Jahrzehnten) jeweils mindestens zwei Fahrstreifen sowie meistens mit zusätzlichem Standstreifen (auch Seitenstreifen oder Pannenstreifen genannt).http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahnauffahrten bestehen wohl eher selten aus zwei richtungsfahrbahnen sowie zwei fahrstreifen, so daß wir schon mal ausschließen können daß die auffahrt eine autobahn ist (sonst würde sie auch autobahn und nicht auffahrt heißen )aber gut, soll nicht das thema sein...QUOTE Mich würde jetzt brennend interessieren, wann denn eigentlich ein Beschleunigungsstreifen im rechtlichen Sinne anfängt??? beschleunigungsstreifen sind durch eine "gestrichelte" bzw. anfangs durchgezogene linie von der autobahn getrennt. ich denke daß ab beginn dieser trennungslinie zur autobahn der beschleunigungsstreifen beginnt...
luara
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Beitrag von luara »

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch auf einem Beschleunigungsstreifen nicht überschritten werden, allerdings muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit dem Fahrer auch erkenntlich sein. Gemäss §42 Absatz 6e StVO darf man auf einem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, allerdings nur innerhalb der durch das Zeichen 274 bestimmten Grenze. Wenn das Zeichen nicht ersichtlich ist, dann gelten die in §3 StVO festgelegten zulässigen Höchtsgeschwindigkeiten.
janedoe
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Beitrag von janedoe »

QUOTE kann mir kaum vorstellen daß die auffahrt schon als autobahn zu betrachten ist !Ich glaube zu meinen, dass bereits am Anfang dieser Auffahrt das blaue "Autobahnschild" (Zeichen 330) stand, also den Anfang der Autobahn bedeutet?!Demnach müssten bei zweispurigen Autobahnen (je Richtung) Baustellen nicht mehr möglich sein. Oder wird dann während einer einspurigen Baustellendurchfahrt die "Autobahn" aufgehoben? QUOTE §42 Absatz 6e StVO darf man auf einem Beschleunigungsstreifen schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, allerdings nur innerhalb der durch das Zeichen 274 bestimmten Grenze.Wie jetzt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 ist, dann darf ich auf dem Beschleunigungsstreifen nicht schneller fahren als 60... Dort wo der Streifen aufhört, kommt ja das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB (z.B. 120). Das würde doch Sinn und Zweck eines Beschleunigungsstreifens aushebeln...
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ferry
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Beitrag von ferry »

QUOTE (janedoe @ 10 Okt 2008, 18:57 ) Ich glaube zu meinen, dass bereits am Anfang dieser Auffahrt das blaue "Autobahnschild" (Zeichen 330) stand, also den Anfang der Autobahn bedeutet?! hm, vielleicht definiere ich das auch falsch...k.a.QUOTE Oder wird dann während einer einspurigen Baustellendurchfahrt die "Autobahn" aufgehoben? na, eine baustelle ist ja nun mal nur ein vorübergehender zustand okay, vorübergehend bedeutet häufig auch längere zeit
Paler
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Beitrag von Paler »

da hat aber grade jemand glück, das ich grade kurz vor meiner prüfung zum fahrlehrer stehe! ein Beschleunigungs - und Verzögerunsstreifen gehören nicht zur Autobahn! Ferry hat das von wikipedia wohl schon richtig gedeutet. Dein Angesprochenes Autobahnschild kündigt eine autobahn in den nächsten 150 bis 400m an.Wenn man an einem Auto, das auf einem beschleunigungsstreifen fährt, vorbeifährt, spricht man auch genau aus diesem grund nicht von überholen (sondern von vorbeifahren). also kurz und knapp: ein Beschleunigungsstreifen gehört NICHT zur autobahn, sondern zu einer Straße außerhalb geschloßener Ortschaft. 100km/h reichen zum umspuren auf die autobahn. und 100km/h ist außerhalb geschloßener ortschaft ja auch das limit
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ferry
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Beitrag von ferry »

ich würd sagen: prüfung bestanden
luara
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Beitrag von luara »

Mmmmh, wo steht denn das das Schild 330 bedeutet das die Autobahn erst in 150 bis 400m beginnt. Meines Erachtens beginnt mit dem Schild die Autobahn. Das Schil 334 kennzeichnet ja auch das Ende einer Autobahn und nicht erst das Ende in 150 bis 400 Metern. Kenne auch einige Auffahrten auf denen die Geschwindigkeit auf 120 begrenzt ist. Das dürfte deiner Aussage wieder sprechen.QUOTE (janedoe @ 10 Okt 2008, 18:57 )Wie jetzt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 ist, dann darf ich auf dem Beschleunigungsstreifen nicht schneller fahren als 60... Dort wo der Streifen aufhört, kommt ja das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB (z.B. 120). Das würde doch Sinn und Zweck eines Beschleunigungsstreifens aushebeln... Ja klar, was ist daran nicht zu verstehen. Wenn hinter dem Schild 330 noch ein Begrenzungsschild steht gilt dessen Höchstgeschwindigkeit. Mit 60 k/mh gibt es diese z.B. bei Baustellen auf der AB.
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