Nebelscheinwerfer
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Ich glaube, nur zusammen mit dem Abblendlicht, mindestens aber, mit dem Standlicht zusammen!QUOTE StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«.Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.Quelle: http://www.fahrtipps.de
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