Höchststrafe für fahren "ohne" BE?
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QUOTE (Monty @ 4 Okt 2007, 18:53 ) Ich glaub das hatte was mit der Fahrzeuglänge zu tun ob ein Auto Seitenblinker haben muss oder nicht? Hat denn keiner ne aktuelle StvZo daheim und etwas Langeweille? Das bezieht sich nicht auf Blinker, sondern auf "Positionsleuchten".Vergl. Seite 37 in:DEKRA - Lichttechnische Einrichtungenhttp://www.dekra.de/live/mediendatenbank/p...0 ... gsanzeiger auf Seite 31 unter 3.4"Vordere und seitliche Blinkleuchten können in einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die Kategorien 1 und 5 separat auf ein und derselben Abschlussscheibe ersichtlich. "...
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Es hängt davon ab, ob ein Fahrzeug nach nationalem deutschem Recht (StVZO) eine Betriebserlaubnis erhalten hat, oder nach EU/EG- Recht. Die StVZO schreibt keine seitlichen zusätzlichen Blinkleuchten vor. Bei Fahrzeugen die Ihre BE jedoch nach EU/EG-Recht erteilt bekommen haben, sind die zusätzlichen seitlichen Blinkleuten vorgeschrieben.hab ich aus nem andern forum