Höchststrafe für fahren "ohne" BE?

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
emphaser
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Registriert: Mo 22. Dez 2003, 22:40

Beitrag von emphaser »

Also ich hab letztes Jahr für nicht eingetragenen Shogun, nicht eingetragene Felgen und nem offenen LuFi. 3 Punkte und 75€ Strafe bekommen. Und ich hatte 3 Tage Zeit alles einzutragen oder abzubauen und beim TÜV zu zeigen. Mittlerweile is alles eingetragen und ich dreh der Polizei ne lange Nase wenn sie mich anhält. (Bis auf den LuFi den hab ich draussen)Mfg Mathes
Handballgott
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Beitrag von Handballgott »

QUOTE alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassungneu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 50,- € + 3 Punktehab das schon in einem anderen thread gepostetsprich Stillegen ist nicht es sei den eine verkehrsgefährdung geht aus ansonsten 50 € und 3 PunkteWobei Seitenblinker sind glaub ich gar nicht vorgeschrieben oder täusch ich mich da ? deine Blinker vorne sieht man doch auch wenn man an der seite steht oder ? dann dürfte das kein Problem geben. Hier in München gibt es genügend die ohne blinker rum fahren
Busgeld-Katalog?
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Beitrag von Busgeld-Katalog? »

QUOTE (Handballgott @ 4 Okt 2007, 00:08 ) hab das schon in einem anderen thread gepostetsprich Stillegen ist nicht es sei den eine verkehrsgefährdung geht aus ansonsten 50 € und 3 PunkteWobei Seitenblinker sind glaub ich gar nicht vorgeschrieben oder täusch ich mich da ? deine Blinker vorne sieht man doch auch wenn man an der seite steht oder ? dann dürfte das kein Problem geben. Hier in München gibt es genügend die ohne blinker rum fahren Hm.Und wie steht es um den Versicherungsschutz? Kannst Du da auch eine Aussage zu treffen?-Erinnere mich an frühere Mätzchen, wo sich im Schadensfall die Versicherung beträge beim Halter zurück geholt hat.-ICH habe keine Idee, wie es damit steht. SOnst wer?GrüsslingsBusgeld-Katalog?
X-3
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Beitrag von X-3 »

Wenn es scheppert, die Erkennbarkeit des Blinkers eine Rolle spielte und der Gutachter aufpasst, kann das schon Ärger geben, sprich Regress.Ob die vorderen Blinker den kompletten Sichtbereich seitlich ausreichend abdecken, speziell von schräg hinten, darf man bezweifeln. Sollte ein Cop diese Ansicht teilen, kann das nach wie vor auch mit der Stilllegung des Autos enden. Wenn ein Cop stillegen will, dann tut er das. Dagagen machen kann man erstmal nix.Ich würde mir, wenn überhaupt, ein paar schönere Blinker (weiß oder schwarz) montieren. Das "Cleanen" ist doch weighehend zweckfrei und dafür auch noch aufwändig.X-3
flow
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Beitrag von flow »

mein alter renault hat ja auch an der seite auch keine, der hat die auch so am eck, wie das sqp.für schräg hinten hast du die blinker die hinten am auto sind.
Faoch
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Beitrag von Faoch »

Habe das gerade vor kurzem mit einem wirklich überaus pingeligen TÜV-Prüfer besprochen bzgl. des Cleanens der Seitenblinker beim Coupe J2. Der hat sich das dann angeguckt und sagte mir, ich könne sie wegmachen da der Blinkvorgang in einem bestimmten Winkel von der Seite aus noch sichtbar wäre. Ich glaube ihm da vollends, denn der scheißt sich sonst bei jeder Kleinigkeit ins Hemd und die Aussage kam von ihm ohne zögern. Könnte mir vorstellen dass es beim S-Coupe ähnlich ist. Würde damit mal zum TÜv fahren und fragen ob das mit dem Winkel da auch stimmt.
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DaveX
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Beitrag von DaveX »

Laut STZVO müssen alle angebrachten Leuteinrichtungen funktionieren, aber es ist nicht direkt vorgeschrieben, dass man seitenblinkter haben muss. Einige Modelle, wie schon erwähnt (Renault 19) haben serienmäßig schon keine.QUOTE Würde damit mal zum TÜv fahren und fragen ob das mit dem Winkel da auch stimmt.Ist wohl die sicherste Methode für die, die daran zweifeln
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
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X-3
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Beitrag von X-3 »

@ flowDann stell dich mal direkt neben Dein Auto auf Höhe des Hinterrades und schau in Fahrtrichtung (da, wo in der Regel z.B. Radfahrer neben einem stehen). Da sieht man sicher nicht viel von beiden Blinkern.Ich sehe das rein praktisch. Der Seitenblinker ist kein Gimick sondern dient meiner und anderer Leute Sicherheit. Wie oft fuhr schon ein Auto neben mir und nur der plötzlich aufflackernde Seitenblinker kündete vom (zügig und unmittelbar eingeleiteten) Fahrspurwechsel. Ohne hätte es gekracht. Wie oft stand ich schon mit dem Fahrrad an der Ampel neben einem Auto und als es Grün wird geht der Seitenblinker an un der Fahrer biegt plötzlich rechts ab. Deswegen würde ich sowas nie entfernen. Jeder macht im Verkehr Fehler und da kann ein Seitenblinker schon machmal die Rettung sein.Ohne Blinker fährts auch kein bißchen besser oder schneller. Aber jeder wie er mag.X-3PS: Als viele Autos noch keine Seitenblinker hatten, hat man sich sowas mit viel Aufwand drangebastelt.
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