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Wenn nur die Sidemarker, also die zur Seite wirkenden Lampen leuchten, dürfte es keine Probleme geben, da sich dies mittlerweile in Europa einbürgert.Problematischer wird die (gelbe) Standlichtfunktion im Blinker, die ist hier nämlich definitiv nicht erlaubt. Mach es einfach! Falls der TÜV meckert, Birnchen (der Sidemarker) raus, und hinterher wieder rein!
(i30 PD; 1,4L T-GDI, DCT 2018; 2 Autos davor: XG30)
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