Rechte bei Unfall
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kleine vorgeschichte:meiner schwester hat ein opa die vorfahrt genommen (klassisches rechts vor links), die front von meinem alten r19 abgesäbelt und ist abgehauen.die polizei haben ihn kurz darauf aber geschnappt und da es zeugen gab spricht einiges gegen ihn.nun hängt ihm folgendes an:sachschaden mit fahrerflucht, körperverletztung und er behauptet eben,dass er es nicht war.dass beide autos schrott sind und er von mehreren zeugen gesehen wurde sieht er nicht ein.soviel dazu. alle beweise gegen ihn, versicherung will nicht zahlen und will nun einen gutachter schicken.mein gutachter hat sich den wagen angeschaut und hat aufgrund der wenigen km, etwas über 51.000 bei bj 92 den schaden auf knappe 1500€ gesetzt.nun will die versicherung vom gegner einen gutachter schicken. klar dass der das so sehen wird, dass der wagen einen totalschaden hat und am ende kaum geld über bleibt.nun hab ich gehört, dass bei einem schaden von über 1000€ (kamen von damals 2000dm) keine gegnerische versicherung das recht hat einen gutachter zu schicken. diese infos kommen von einer anderen versicherung.meine frage: wo genau steht das offiziell und wer kann mir genaue infos geben?
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Das stimmt glaub ich nicht, hab letzte Woche auf VOX bei Auto Motor und SPort TV (denen kann man ja halbwegs glauben) gesehen, dass die Versicherungen auch schon bei Bagatelschäden, dass Recht haben, nen Gutachter einzuschalten, diese 2000 euro Regelung wird meistens wegen der Kosten von den Versicherungen selbst vorgeschlagen. Aber mal was anderes, wenn der das leugnet und ihr ihn anzeigt, geht das ja irgendwann vor gericht und dann hat er erst recht keine Chance. Sone Vögel sind immer die bestern, Fahrerflucht und dann noch leugnen. Könnte kotzen bei sowas und wünsch Euch viel ERfolg
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QUOTE nun will die versicherung vom gegner einen gutachter schicken. klar dass der das so sehen wird, dass der wagen einen totalschaden hat und am ende kaum geld über bleibt.na und? dann bekommste eben den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Wo ist das Problem?? Im übrigen gilt in deinem Fall eh die 130%-Regelung, von daher ist dein Fahrzeug so oder so Totalschaden.... QUOTE aber das verhindert nicht, dass ein gutachter von dem kommtWarum so ne Angst? Man könnte fast meinen, du hättest was zu verbergen oder willst kapital daraus schlagen.... mfg
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