Rückleuchten - DRINGEND!

Außen rum ums Auto ;)
Faoch
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Beitrag von Faoch »

Schaut euch die mal an, darf ich die hier auch fahren wegen Blinker etc.? Ist dringend wie ihr seht - also antworten!!!klick
Paler
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Beitrag von Paler »

er schreibt, das da ein e prüfzeichen drauf ist, also darfst du die auch fahren!
Faoch
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Beitrag von Faoch »

Meine nur, weil es so komisch aussieht wegen der Blinker...
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ferry
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Beitrag von ferry »

auf grund des e-prüfzeichens sollten die eigentlich legal und eintragungsfrei sein!
Faoch
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Beitrag von Faoch »

ja, weil ist schon recht günstig und habe die Dinger auch bisher nirgends gesehen...danke überhaupt für die antworten...
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ferry
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Beitrag von ferry »

^hab da aber noch was gefunden: (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.phpedit:und laut wikipedia ist 11 die kennziffer für großbritannien...
Faoch
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Beitrag von Faoch »

Und was heißt das nun???
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ferry
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Beitrag von ferry »

das müsste bedeuten daß die rückleuchte nur für großbritannien zugelassen ist, wenn ich das richtig verstehe...http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen
Faoch
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Beitrag von Faoch »

Hab sie gekauft - und nun?
Paler
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Beitrag von Paler »

meine originalen haben auch e11 drauf stehen...
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