Rückleuchten - DRINGEND!
- ferry
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^hab da aber noch was gefunden: (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_21a.phpedit:und laut wikipedia ist 11 die kennziffer für großbritannien...
- ferry
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das müsste bedeuten daß die rückleuchte nur für großbritannien zugelassen ist, wenn ich das richtig verstehe...http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen