Ohne Eintragungen zum TüV fahren
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Accent Turbo
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Elitefighter
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Krimpi
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Hallo,vorsichtig mit solchen Aussagen. Wie ich bereits schrieb, ist nur der direkte Weg zum TÜV frei.Zum Tragen kommt hier der §19 Abs. 5 StVZO: "Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt."in Verbindung mit §23 Abs. 4 StVZO:"...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind. ..."GrüßeKlaus
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Krimpi
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Hallo Melchior,wenn Du den Wagen in D umbaust um dann nach PL zu fahren, hast du schon gegen die §§19; 23 StVZO verstoßen, da Du nur noch direkt zum TÜV fahren darfst.An der Grenze könnte es auch zu unliebsamen Überraschungen kommen, je nachdem wo Du rüber fährst (FF vermutlich?).GrüßeKlausUps, ich sehe gerade das Du Richtung PL einen Hänger nehmen willst, dann denke daran, dass an manchen Übergängen keine Laffetten erlaubt sind und da wo es erlaubt ist, werden die Fahrzeuge kontrolliert (FIN, etc.).