nummerschildbeleuchtung
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Also in diesen Schrauben sind ja in der Regel LEDs eingebaut, und die haben so nen geringen Abstrahlwinkel, dass die das Nummernschild eigentlich gar nicht beleuchten können.Von daher kann ich mir ehrlich nich vorstellen, dass das erlaubt sein soll...Aber ist nur so ein Gedanke, d.h. wie's in Wirklichkeit mit der Legalität aussieht: Keine Ahnung
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Wir hatten hier kürzlich schon mal einen ähnlichen Thread, wo es um farbige Nummernschild-Beleuchtung ging... Darin hieß es, daß die Beleuchtung weiß bleiben muß um die Betriebserlaubnis weiterhin zu erhalten.Zur Beleuchtung allgemein gilt (nach so einem Hamburger TÜVer): nichts, was nach draußen leuchtet ist in einem Fahrzeug erlaubt, was auf deutschen Straßen noch weiterhin fahren dürfen soll! Also weder irgendwelche zusätzlichen Außenbeleuchtungen, noch der beleuchtete Tannenbaum auf dem Armaturenbrett! Wie es nun mit weißen LEDs anstelle der werksmäßigen Schildbeleuchtung aussieht - keine Ahnung, wahrscheinlich nur über die Einzelabnahme eines sehr, sehr netten TÜVers - wenn überhaupt!