Autokauf bei ebay

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
*Dennis*
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Registriert: Do 23. Jan 2003, 13:05

Beitrag von *Dennis* »

also wenn du keine rechnung hast, dann kannst du auch nichts aauf garantie abrechnen lassen. d.h. du musst die rechnung auftreiben oder du wurdes ziemlich hinters licht geführt!dann kannst du ihn aber als betrüger anzeigen und schadensersatz anfordern wenn sie nicht gemacht wurde.
-= cas =-
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Registriert: So 16. Feb 2003, 18:14

Beitrag von -= cas =- »

ich würde mal zu dem autohaus gehen und fragen ob die dir mal nen duplikat der rechnung ausdrucken können..und dann sagst du: danke ich hätte da ein problem.....
hyundai
Beiträge: 223
Registriert: Mi 2. Jun 2004, 22:18

Beitrag von hyundai »

hab meinen kleinen x3 au von ebay... probleme gabs ned so wirklich hab heut meine stabie´s richten lassen war aber selber dran schuld und die querlenker sind etwas angefressen naja tüv hab ich nochn jahr daher war mein kauf sehr sehr gut400€
hyundai
Beiträge: 223
Registriert: Mi 2. Jun 2004, 22:18

Beitrag von hyundai »

solange man einen nachweis hatt auf jeden!!!verträge aller art haben gewisse grund AGB´s !!!
-= cas =-
Beiträge: 1349
Registriert: So 16. Feb 2003, 18:14

Beitrag von -= cas =- »

na das mit dem privatkauf keine rüggabe stimmt nicht immer..wenn da erhebliche mängel sind die dir verschwiegen wurden hast du ein rückgaberecht..von zylinderkopfdichtungswechsel hab ich nichts gelesen..das bremsen kurz vor der verschleißgrenze sind sieht der tüv nicht unbedingt..noch weniger notiert er dieses..krümmerriss sieht der tüv glaub ich nicht..
*Manni*
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Registriert: Di 7. Jan 2003, 21:34

Beitrag von *Manni* »

um WAS für ein AUto handelt es sich denn??? Wieviel hat er gelaufen???Von Zylinderkopfdichtung steht da nix, muss ich cas recht geben...Ausserdem: Wenns nen Coupe FX 2.0l ist, dann kann das mit der Kopfdichtung durchaus schonmal passieren
-=KlotzMator=-
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Registriert: Mo 3. Feb 2003, 10:41

Beitrag von -=KlotzMator=- »

Erst schauen, dann kaufen...sorryWenn er die Private Haftung nicht ausgeschlossen hat ist er Haftbar für verschwiegene Schäden...im ersten halben Jahr muß er nachweisen das die schäden zur Zeit des Verkaufes noch nicht bestanden, nach nem halben Jahr gibt es ne Beweislastumkehr, d. h. Du mußt Ihm nachweisen das die Schäden schon da waren. Also mach hinne, und mach es übern Anwalt...
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