Kann das sein :O
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Halli hallo, bin zZ auf der suche nach n paar tollen felgen für mein hyundai coupe rd, und kenn mich natürlich null aus^^jetz hab ich aber eine unstimmichkeit festgestellt und hoffe ihr könnt mich aufklärenFolgendes : wenn ich mir felgen angucke und bestellen will steht ja immer die Reifengröße dabei bei den reifen die laut shop für das hyundai coupe rd sind steht bei reifengröße 205/40 R17 aber in meinem fahrzeugschein steht 205/50 R15 weis nich genau, kommt mir aber komisch vor... passen die dan, bzw. was bedeutet das?! Danke im voraus für eure hilfe
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Das was in deinem Fahrzeugschein steht ist die Größe die du ohne eine Vorführung beim Tüv auf einer Stahlfelge fahren darfst. Oder es steht eine Alufelge drin..Du bekommst aber auch größere Felgen mit größeren Reifen, wovon es welche mit ABE für dein Fahrzeug gibt und welche mit Gutachten die du dann beim Tüv vorführen müsstest..Es muss ja immer bißchen mit dem Tacho passen. Der Radumfang darf also nicht zu doll von originalen Rädern abweichen.Gibt bei google übrigens Rechner dafür Wenn ich das noch richtig weiß darf ein Tacho bis 7% mehr anzeigen als das Fahrzeug eigentlich fährt.. Aber NIE weniger..
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QUOTE achso-.- ohmann, die lassem einen auch gar keinen spaß...So ist das in Deutschland. Herzlich Willkommen in der Welt der Umbauten. Ich rede noch nicht mal von Tuning.QUOTE für 205/40R17 kannst aber eventuell eine ABE bekommen da der Radumfang gegenüber deiner 15 zoll gleich bleibt.. Wo aber trotzdem der TÜV-Prüfer ran will. Ne ABE erleichtert das ganze natürlich.
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Hab da mal nen Alten beitrag von mir von 2006 rausgekramt.QUOTE (Battlemaster )Also ich hab Letzten Sommer meine Felgen beim TÜV (Bayern) eintragen lassen.Alt (Serie): 205/50 R15 Abrollumfang: ~184mmNeu: 205/40 R17 Abrollumfang: ~187mmMach jedenfalls eine Vergrößerung des Abrollumfangs von 1,67% --> Tachoüberürüfung Die war aber natürlich ok.Zulässig waren laut Prüfer aber nur 1,5% Abweichung nach oben hin.Nach unten sind glaube ich 2% Abweichung zulässig, bin mir da nicht mehr 100% sicher.Frag am besten bei denen noch mal nach, wo du sie Eintragen lassen willst..............Hatte auf meinem J2 Coupe bis zuletzt auch 205/40 R17.Da stimmte der Tacho dann wenigstens recht genau.
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QUOTE (Warhead Dragon @ 30 Jul 2011, 10:19 ) ja ich merks schon, aber bie felgen-.- also bitte, da kann nun wirklich nigs passieren -.- Woher bekommt man eine abe? Vom Hersteller/Verkäufer der Felge!Eine ABE, also allgemeine Betriebserlaubnis, bekommst du aber mittlerweile nur noch sehr selten. Die Erstellung von Gutachten ist sehr teuer und insbesondere bei einer ABE muss das Gutachten dann besagen, dass diese Felge mit der entsprechenden Reifengröße ohne jegliche Vorbehalte auf das RD Coupé passt.Gerade bei nicht-serienmäßigen Radgrößen ist das aber fast nie der Fall, weshalb du in der Regel nur noch ein Teilegutachten bekommst. In diesem stehen dann auch mögliche Auflagen drin (bördeln der Radhauskanten, Beschränkung auf bestimmte Reifengrößen, etc.).Allgemein kann man sagen: Rad-Reifen-Kombinationen, die Hyundai nicht ab Werk schon verbaut hatte musst du immer beim Tüv vorführen und eintragen lassen!Ich würde dir empfehlen, mal auf dieser Seite über "Felgen nach Fahrzeug" die möglichen Rad-Reifen-Kombinationen für dein Coupé anzeigen zu lassen. Da kannst du dann sehr schön sehen, welche Größen überhaupt für's RD passen, also welche Felgendurchmesser bei welcher Felgenbreite und mit welcher Einpresstiefe (ET) und welche Reifengrößen dann entsprechend dazu passen!