TÜV relevant / Polizeiprobleme?
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hier das gesetzliche!:12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat(B - 1) 25,00330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat(B - 1) 25,00330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKatB - 3 50,00330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKatB - 3 50,00Punkte und Bußgeld stehen jeweils daunter...hier der link im forumhttp://www.hyundaiforum.de/index.php?showt...ssstange&st=128
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Alleine schon für das Nummernschild in der Frontscheibe gibts ne Strafe, weil man es nicht machen darf.. Mit der nicht vorhandenen Stossi darfst du nur bis zu ner Werkstatt fahren und sonst gar nicht. Mit der gerissenen Windschutzscheibe tust du den Leuten im Auto erstens keinen Gefallen und zweitens kostet das auch noch mal richtig Schotter und endet mit einer Anzeige wegen Fahrlässigkeit.Also, sorry, wenn das harsch klingt, aber es ist nun mal Realität, dass die grünen Schlümpfe dabei keinen Spass verstehen. Es ist also billiger und sicherer es machen zu lassen, bzw. die Stossi selber zu machen und eine gebrauchte Scheibe einkleben zu lassen.