beleuchteter Schaltknauf

My Home is my Car
edefix
Beiträge: 119
Registriert: Mi 9. Sep 2009, 14:39

Beitrag von edefix »

Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:QUOTE Sehr geehrter Herr ....,Bezüglich ihrer Anfrage zum Anbau eines beleuchteten Schaltknaufes muss ich ihnen mitteilen,dass es sich dabei um eine nicht genehmigtelichttechn. Einrichtung handelt deren Verwendung untersagt ist.Im Einzelfall währe zu prüfen wie hoch die Lichtintensität ist, ob z.B. blaues Licht nach aussen dringt oder die Beleuchtung mit einer Armaturenbeleuchtung(Schaltchema) vergleichbar ist.Mit freundlichen Grüßen.....Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix
testbug
Beiträge: 1023
Registriert: Mo 15. Jan 2007, 17:50

Beitrag von testbug »

Und was sagt dann wieder der TÜV? Oder die GTÜ?Bei diesem oder diesem könnte ich die Sorge verstehen, aber nicht, wenn da nur die Linien und die kleine Zahlen leuchten!
EricTwo
Beiträge: 2427
Registriert: Do 25. Sep 2003, 18:37

Beitrag von EricTwo »

Bei den BMW-M-Modellen ist diese Sache Serienmäßig und gibts zudem auch noch als original Zubehör zum nachrüsten, also was soll an dieser Schaltknauffunzel eine Lichttechnische einrichtung sein? Jedes Teelicht ist heller als dieser Baumarkt-Tuning-Artikel, also warum sorgen machen?
AutoTroll
Beiträge: 762
Registriert: Mo 13. Jul 2009, 11:41

Beitrag von AutoTroll »

Omg, beleuchteter Schaltknauf? Wer kauft denn sowas?Und wenn du sowas unbedingt haben willst, dann pfeiff auf Dekra und Tüv. Bau dir das Ding ein und kümmer dich nicht darum. Alle 2 Jahre schraubst du wieder deinen alten Schaltknauf drauf, machst Tüv und schraubst den beleuchteten wieder dran.
EricTwo
Beiträge: 2427
Registriert: Do 25. Sep 2003, 18:37

Beitrag von EricTwo »

QUOTE Alle 2 Jahre schraubst du wieder deinen alten Schaltknauf drauf, machst Tüv und schraubst den beleuchteten wieder dranWozu? Es interessiert keine Sau, ob das ding Kirmes spielt oder Kaffee kocht
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

QUOTE Wozu? Es interessiert keine Sau, ob das ding Kirmes spielt oder Kaffee kochteben hatte im lantra damals auch so nen blinkerknauf und das hat den tüv nie gestört
samurai
Beiträge: 381
Registriert: Fr 23. Jan 2009, 15:25

Beitrag von samurai »

da kann ich nur zu stimmen hatte auch immer nen beleuchteten und dem tüv hatts nie interessiert auch den bullen net die durscuchen immer mein ganzes auto und so hab den immer übers licht geklemmt
bolcher
Beiträge: 2261
Registriert: Do 9. Okt 2008, 13:09

Beitrag von bolcher »

QUOTE (testbug @ 2 Mär 2010, 14:09 ) Und was sagt dann wieder der TÜV? Oder die GTÜ?Bei diesem oder diesem könnte ich die Sorge verstehen, aber nicht, wenn da nur die Linien und die kleine Zahlen leuchten! spielzeug, findest wohl die gaenge nich...
Sky~D!ver
Beiträge: 105
Registriert: Sa 26. Apr 2008, 13:42

Beitrag von Sky~D!ver »

QUOTE (edefix @ 2 Mär 2010, 13:39 ) Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix in deinem Beitrag hast du deine Frage ja schon selbst beantwortet, dringt kein Licht nach außen ist es zulässig, also wird dieser wohl zulässig sein.... wenn du mit 6stk vollgas nach oben an den himmel leuchtest wird man es wohl von außen sehen können also nicht zulässig, aber generell zu sagen es sei unzulässig ist käääse,so far, Sky
Antworten