beleuchteter Schaltknauf
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Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:QUOTE Sehr geehrter Herr ....,Bezüglich ihrer Anfrage zum Anbau eines beleuchteten Schaltknaufes muss ich ihnen mitteilen,dass es sich dabei um eine nicht genehmigtelichttechn. Einrichtung handelt deren Verwendung untersagt ist.Im Einzelfall währe zu prüfen wie hoch die Lichtintensität ist, ob z.B. blaues Licht nach aussen dringt oder die Beleuchtung mit einer Armaturenbeleuchtung(Schaltchema) vergleichbar ist.Mit freundlichen Grüßen.....Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix
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QUOTE (edefix @ 2 Mär 2010, 13:39 ) Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix in deinem Beitrag hast du deine Frage ja schon selbst beantwortet, dringt kein Licht nach außen ist es zulässig, also wird dieser wohl zulässig sein.... wenn du mit 6stk vollgas nach oben an den himmel leuchtest wird man es wohl von außen sehen können also nicht zulässig, aber generell zu sagen es sei unzulässig ist käääse,so far, Sky