Blinker in Stoßstange
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QUOTE (AutoTroll @ 30 Sep 2009, 10:33 ) Du DARFST es eigentlich gar nicht, denn sobald du irgend ein Bauteil öffnest (hier: Scheinwerfer) erlischt die Betriebserlaubnis dafür. Sobald du die Stoßstange modifizierst, erlischt die Betriebserlaubnis. Das hast jetzt gelesen und jetzt darfst Du das wieder vergessen.Natürlich darfst Du Deinen Scheinwerfer nicht abändern aber Du darfst Dir jeden X-Beliebigen Blinker in Deine Stoßstange anbauen.Die Auflagen dafür sind lediglich das die Blinker für die Fahrtrichtungsanzeige zugelassen sind (also keine Positionslampen von Folia Tec etc.), dies ist mit einer Nummer auf dem Glas gekennzeichnet und sagt auch genau welche der beiden Fahrtrichtungen damit angezeigt werden sollen. Dies gild übrigens für alle Bereiche der Lichttechnischen Einrichtungen. Fahrtrichtungsanzeiger müssen dann vorn höher als 35cm sein. Die ganze Geschichte ist Bauartgenemigt und unter berücksichtugung der Auflagen, selbst mit Fahrtrichtungsanzeigern von bzw. einem BMW, eintragungsfrei.Dazu findet man hier übrigens auch jede Menge in der Suche.