Blinker in Stoßstange

Außen rum ums Auto ;)
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CoupeDriver
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Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:24

Beitrag von CoupeDriver »

Hallöchen,ich hab da mal ne Frage.Darf man die Blinker aus de Scheinwerfern rausbauen und sich dafür dann einfach Blinker in die Stoßstange bauen ?Und weiß zufällig einer die Maße davon wie weit vom Boden etc. ?Gruß Sven
AutoTroll
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Registriert: Mo 13. Jul 2009, 11:41

Beitrag von AutoTroll »

Du DARFST es eigentlich gar nicht, denn sobald du irgend ein Bauteil öffnest (hier: Scheinwerfer) erlischt die Betriebserlaubnis dafür. Sobald du die Stoßstange modifizierst, erlischt die Betriebserlaubnis.Machen kannst du es ja schon, es muss dann später funktional sein und aussehen wie ab Werk
CoupeDriver
Beiträge: 818
Registriert: Di 13. Mai 2008, 17:24

Beitrag von CoupeDriver »

Ich öffne den Scheinwerfer ja gar nicht. Nehme vllt nur die Birne raus.Kann man ja sagen.So wies bei dir aussieht hast du ja auch deinen Scheinwerfer schon geöffnet Funktional wirds sein nur ich denk mal ich muss die Stoßstange nochmal abnehmen.Gruß Sven
AutoTroll
Beiträge: 762
Registriert: Mo 13. Jul 2009, 11:41

Beitrag von AutoTroll »

Ja, ich hab ihn ja nicht nur geöffnet, sondern 8000'er Xenon drin Ich sag ja, du darfst das alles nicht machen, aber wenn der Leidensdruck sehr groß ist, dann mach es
tose-tuning
Beiträge: 640
Registriert: Mo 28. Apr 2008, 11:53

Beitrag von tose-tuning »

QUOTE (AutoTroll @ 30 Sep 2009, 10:33 ) Du DARFST es eigentlich gar nicht, denn sobald du irgend ein Bauteil öffnest (hier: Scheinwerfer) erlischt die Betriebserlaubnis dafür. Sobald du die Stoßstange modifizierst, erlischt die Betriebserlaubnis. Das hast jetzt gelesen und jetzt darfst Du das wieder vergessen.Natürlich darfst Du Deinen Scheinwerfer nicht abändern aber Du darfst Dir jeden X-Beliebigen Blinker in Deine Stoßstange anbauen.Die Auflagen dafür sind lediglich das die Blinker für die Fahrtrichtungsanzeige zugelassen sind (also keine Positionslampen von Folia Tec etc.), dies ist mit einer Nummer auf dem Glas gekennzeichnet und sagt auch genau welche der beiden Fahrtrichtungen damit angezeigt werden sollen. Dies gild übrigens für alle Bereiche der Lichttechnischen Einrichtungen. Fahrtrichtungsanzeiger müssen dann vorn höher als 35cm sein. Die ganze Geschichte ist Bauartgenemigt und unter berücksichtugung der Auflagen, selbst mit Fahrtrichtungsanzeigern von bzw. einem BMW, eintragungsfrei.Dazu findet man hier übrigens auch jede Menge in der Suche.
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