Suche nen Heckspoiler fürn GK!

Umbau, Reparatur und Tuning allgemein
Stantke
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Beitrag von Stantke »

Hallo Freunde der Koreancars Ich Suche schon seit geraumer Zeit neben bei einne Heckspoiler für meinen GK!Allerdings hab ich nur die Serienmäßigen oder aber irgendwelche "ATU"-Dinger gesehn die ich nicht so besonders pralle fand.Ich träum von nem Spoiler ala 2 Aluprofile und dann oben aus GFK oder was das is, bevor ich hier zu viel Unsinn laber versuch ich es mal mit nem Bild auszudrücken!http://www.tuningfever.fr/fr/pics/pictu ... oupe.phpSo etwa kommen wir der Sache schon näher, allerdings soll es doch im Rahmen des bezahlbaren bleiben.Allerdings bin ich auch für andere Varianten offen, ich seh mir gern neues an. vllt gibts ja was besseres Jetzt hab ich dazu noch ne FragenBekommt man son Ding eigentlich eingetragen?Weil wenn nicht kann ich mir die ganze Aktion eh sparen, da ich eh jede zweite Wochen in ner Allgemeinen Verkehrskontrolle lande -.-
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

Das, was dir vorschwebt, bekommt man garnicht mehr eingetragen!Aber frag mal den User Elantra, der hat einen in dem Stil drauf! Der kann dir sicher sagen, wo der her ist und wie/wo der den eingetragen bekommen hat!edit: das ist Elantra seiner
HyundaiGK
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Beitrag von HyundaiGK »

Doch gibt es noch zu kaufen für den GKund bekommt man auch eingetragen !!!Schreib mal den netten Herren hier an:Soulflyerund das ist sein Coupe mit dem Spoiler[BILD]1224266856[/BILD]das ist dieser hier:http://shop.korean-tuning.com/product_i ... s_id=92Der Spoiler ist mit TÜV-Teilegutachten und ganz normal einzutragen,ich find den Spoiler Optisch Hammer,und Stabil ist er auch !
bauernporsche
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Beitrag von bauernporsche »

Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern"Anweisung der Technischen Leitung:Kurzfassung:Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel alserheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."Quelle: Ein Schreiben an Dekra und Tüv Mitarbeiter
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I30Racer
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Beitrag von I30Racer »

Autsssch.. Naja,dann isses ja jetzt vorüber mit dem Spass.
AutoTroll
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Beitrag von AutoTroll »

Jap. Tüv-Eintragungen hebeln keine Gesetze aus Man kann nur Glück haben, wenn die Schlümpfe dumm sind und die Gesetze selber nicht kennen und stattdessen nur in den KFZ-Brief gucken
HyundaiGK
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Beitrag von HyundaiGK »

Laut meinem Wissen kann man die Dinger MIT TÜV-Teilegutachen kaufen und drauf bauen und Eintragen !Sonst hätt net der Soulflyer und der Elantra und noch weitere die dinger drauf !!!Auserdem kannst den Elantra mal anschreiben, der verkauft den kleinen Spoiler in seinem Shop, der wirds wohl wissen, hat ja selber so nen großen Flügel draufich erinnere mich auch noch an einen mit nem Coupe,Der Heckspoiler war 30cm abgestanden UND EINGETRAGEN !!!Ist also alles möglich, stellt euch net so an Ob´s jetzt schön aussieht oder net, muss der Fahrer entscheiden,war halt aber eingetragen !Gruß
AutoTroll
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Beitrag von AutoTroll »

Du, ich wenn du was eingetragen haben willst, musst du nur Geld haben. Ich kann dir ne Adresse geben - SAT Tuning in Euskirchen. Die tragen dir den Rollstuhl deiner Oma als Heckspoiler ein... nur ist es dann immernoch nicht rechtskräftig, denn sobald es auffällt, steckt der Fahrzeughalter dick in der Tinte und das Teil wird sofort wieder ausgetragen (was das am wenigsten unangenehme ist)
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fruchtfliege
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Beitrag von fruchtfliege »

cool. euskirchen ist nicht soweit weg und meine scheinwerferblenden ohne materialgutachten warten auf das ok vom tüv... hier bei mir machen die nichts mehr ohne gutachten!also stehen die chancen bei sat-tuning gut?
Stantke
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Beitrag von Stantke »

Hmm danke erstmal!Also Heckspoiler aus Aluminium halt, hmmm, an sich ist jan ur ie Befestigung aus Alu, und wer wärend der Fahrt an die Befestigung greift, dem ist wohl eh nicht mehr zu helfen Ich schreib mal den Soulflyer die Tage an, aber mal ehrlich der Spoiler vom Genesis ist wohl schon ein wenig extrem !
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