Reifen Eintragen

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
Getzi
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Beitrag von Getzi »

Hallo mal eigendlich glaub ne ganz dumme Frage:Wenn ich mir ne andere Reifengröße eintragel lassen will,muss ich dann zur zulassungsstelle gehen und mir die zusätzlicheReifengröße eintragen lassen?Weil soweit ich weiß, ist im neuem Schein/Brief nur noch eine größe drin!?Schon mal danke für die antwort mfg Getzi
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

Wenn die Reifengröße nicht in der Freigabeliste für dein Auto drinsteht (da stehen mehr als nur die eine aus dem Schein drin!), dann musst du die beim Tüv abnehmen und bei der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eintragen lassen!Eintragungsfrei für den Getz sind:155-80 R13175-70 R13165-65 R14175-65 R14185-60 R14185-55 R15195-50 R15205-45 R15195-45 R16Quelle: Wheelmachine2000(es geht hier nur um die Reifengrößen, ob die dazu passenden Felgen eingetragen werden müssen, geht aus dem Gutachten der Felgen hervor!)
unzaga
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Beitrag von unzaga »

soviel ich weiss reicht es nicht mehr,nur den wisch mitzuführen!
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fruchtfliege
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Beitrag von fruchtfliege »

doch, das reicht immer noch!
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

QUOTE (Melchior @ 3 Mai 2009, 13:16 ) wobei man nur zum tüv wirklich muss.ob mans in den schein schreiben lässt ist freiwillig (alternativ den wisch vom tüv mitführen). Naja, lässt man halt eintragen, wenn man das nächste mal eh zur Zulassungsstelle muss...Wobei ich's immer ganz schön finde, alles auch eingetragen zu haben! Reduziert die mitzuführende Papiermenge drastisch
Getzi
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Beitrag von Getzi »

QUOTE (AccentGT @ 3 Mai 2009, 13:02 ) Wenn die Reifengröße nicht in der Freigabeliste für dein Auto drinsteht (da stehen mehr als nur die eine aus dem Schein drin!), dann musst du die beim Tüv abnehmen und bei der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein eintragen lassen!Eintragungsfrei für den Getz sind:155-80 R13175-70 R13165-65 R14175-65 R14185-60 R14185-55 R15195-50 R15205-45 R15195-45 R16Quelle: Wheelmachine2000(es geht hier nur um die Reifengrößen, ob die dazu passenden Felgen eingetragen werden müssen, geht aus dem Gutachten der Felgen hervor!) also das heist, wenn ich die Felge für n Getz zugelassen ist (ABE) habe und die reifengröße für die Felge auch genemigt ist (in meinem fall 195/50/r15) muss ich nichts mehr machen?? also nicht tüv vorfahren oder sonstiges???lieg ich richtig`?^^
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

So seh ich das, ja
Getzi
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Beitrag von Getzi »

QUOTE (AccentGT @ 3 Mai 2009, 15:06 ) So seh ich das, ja danke schön =) da fällt mir n stein vom herzen ^^ das mir das erspart bleibt =) brauch jetzt nur endlch die verflixte ABE von den Felgen wart schon die ganze zeit auf ne email
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