richtige Reifengröße
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Hallo,Ich habe einen Accent MC.Generell steht in den Daten, dass man mit dem 175er, 185er und 195er Reifen fahren kann.Nun die Frage: Im Fahrzeugschein steht als Reifengröße 175er.....Drauf sind aber (vom Händler so gekauft) 185er. Ist das denn "erlaubt" dass ich mit 185er Reifen fahre, obwohl im Schein die 175er eingetragen sind?Oder muss man das umtragen lassen?
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Welches Baujahr ist denn das Auto? In den neuen Fahrzeugscheinen ist nur eine Reifengröße eingetragen, obwohl du andere Reifengrößen fahren darfst. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs solltest du eine EWG-Übereinstimmungserklärung bekommen haben, da stehen alle Reifengrößen und zugelassene Felgen drin, mach ne Kopie davon und mach sie bei deine Fahrzeugpapiere ins Auto, dann hast du keine Probleme bei ner Verkehrskontrolle. Wenn du keine EWG bekommen hast, musst du zum Hyundai Händler und dir eine bestellen.LG Josef
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Das aktuelle ModellBaujahr 2006In der B-Säule, wenn man die Tür öffnet, steht bei Bereifung175185 und195und dann der Reifendruck hinten dran.(Leider alles auf italienisch)Es macht also nichts, dass im Schein nur die 175er Reifen stehen, denn da man 175er, 185er und 195er laut Ausweis in B-Säule drauf machen kann, darf ich das auch.Hab ich das so richtig verstanden?
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QUOTE (Jack.Vincennes @ 28 Apr 2009, 12:26 ) Es macht also nichts, dass im Schein nur die 175er Reifen stehen, denn da man 175er, 185er und 195er laut Ausweis in B-Säule drauf machen kann, darf ich das auch.Hab ich das so richtig verstanden? Du kannst im Grunde jede Reifengröße, bei der der Abrollumfang in etwa (+/- 2%) gleich bleibt, montieren. Beim Reifen- oder Hyundai-Händler kannst du erfahren, welche Größen eintragungsfrei sind und welche Größen du eintragen lassen müsstest!edit: auf 5,5x14" Felgen sind folgende Reifengrößen eintragungsfrei:175/70185/60185/65195/60
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QUOTE Du kannst im Grunde jede Reifengröße, bei der der Abrollumfang in etwa (+/- 2%) gleich bleibt, montieren. Es muss aber ein schriftlicher Nachweis in den Fahrzeugpapieren oder in einer EWG vorhanden sein. So ist zumindest mein letzter Wissensstand. Ich beziehe mich hierbei auf die Aussage des TüV Saarland.Wenn in meinem Fahrzeugschein nur 175/70 13 eingetragen ist, kann ich nicht einfach einen x-beliebigen Reifen aufziehen der innerhalb der Toleranz von 2% liegt und mich dann bei einer Verkehrskontrolle auf die 2% Regel berufen.
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QUOTE (Josef @ 28 Apr 2009, 15:21 ) Es muss aber ein schriftlicher Nachweis in den Fahrzeugpapieren oder in einer EWG vorhanden sein. So ist zumindest mein letzter Wissensstand. Ich beziehe mich hierbei auf die Aussage des TüV Saarland.Wenn in meinem Fahrzeugschein nur 175/70 13 eingetragen ist, kann ich nicht einfach einen x-beliebigen Reifen aufziehen der innerhalb der Toleranz von 2% liegt und mich dann bei einer Verkehrskontrolle auf die 2% Regel berufen. Das ist schon richtig, in dem Fall muss der Reifen natürlich eingetragen werden!Deshalb schrib ich ja auch "im Grunde"... Hätte vll. "theoretisch" schreiben sollen, dann wäre es klarer gewesen
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Halloich hätte dazu auch noch ne Frage...auf meinem i30 CW sind aktuell 5,5x15 mit 185/65er Reifen montiert, die einzige Kombination die auch im Fahrzeugschein steht. In dem COC sind ja noch andere Rad/Reifenkombinationen aufgeführt...darunter 16 und 17 Zoll-Felgen. Heißt das, das ich diese Größen fahren darf ohne die einzutragen? Einfach das COC mitführen und gut ist? Kein Ärger beim nächsten TÜV-Besuch? (ok ok...das sind 3 Fragen )MfGMarco