Übereinstimmungsbescheinigung
-
- Beiträge: 605
- Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57
-
- Beiträge: 3828
- Registriert: Mi 7. Sep 2005, 08:38
Könnte mir höchstens vorstellen, dass die Eigenschaften des Fächerkrümmers mit den Eigenschaften des Serienkrümmers übereinstimmen und keine Eintragung notwendig ist. Quasi eine ABE. Ist aber nur eine Vermutung. Findest du dazu nix im Netz?Was ích gefunden habe, betrifft nur den Import von Autos. Ist sozusagen die Bescheinigung vom Hersteller, dass z.B. die Daten eines französischen Coupes stimmen und es so in Deutschland zugelassen werden darf.
-
- Beiträge: 605
- Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57
-
- Beiträge: 640
- Registriert: Mo 28. Apr 2008, 11:53
EWG-ÜbereinstimmungserklärungAuch - COC-Papier - genannt.Allgemeine Betriebserlaubnisse, die von Mitgliedsstaaten der EU auf der Grundlage der EWG-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG bzw. 98/14/EG für Fahrzeuge ausgestellt wurden, werden in jedem Mitgliedstaat anerkannt. Sie ersetzen die nationale allgemeine Betriebserlaubnis.Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 StVZO braucht demnach für ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis beantragt werden, wenn eine EWG-Übereinstimmungserklärung vorliegt. Ist also eine "Internationale ABE". HINWEIS: Bei der Zulassung ist die Feststellung der Schlüsselnummer der Schadstoffklasse des Fahrzeuges Voraussetzung. In einigen EG-Übereinstimmungserklärungen sind leider die notwendigen Angaben dazu nicht enthalten. Deshalb kann das korrekte Schadstoffverhalten Ihres Fahrzeuges nicht dem Finanzamt übermittelt werden, mit der Folge, dass Sie mit dem höchsten Steuersatz rechnen müssen. Wenn Sie eine korrekte Eintragung wünschen, müßten Sie entweder auf eigene Kosten ein technisches Gutachten erstellen lassen (Techn. Prüfstelle, z. B. DEKRA), oder eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorlegen.
-
- Beiträge: 605
- Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57