Wildschaden

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
coupe--RD
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Beitrag von coupe--RD »

moin moinhe leute habe am 19ten ein reh mitgenommen kotflügel und frod sind im eimer und die rathauverkleidung auch!! aber alles nich sooooo wild!! nun kommt morgen der gutachter um sich den schaden an zu sehen!! ich möchte mir das geld auszahlen lassen geht das bei einem wildschaden wenn ich teilkasko ohne selbstbeteiligung habe??? und wenn ja ziehen die außer die mwst noch was ab????? mfg dennis
Skurovski
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Beitrag von Skurovski »

also mir ist mal einer dra drufgefahren und da hat die gegenerische versicherung auch iwie ein "Verbringungsgeld" einbehalten heißt ne Prämie bzw n Kostenausgleich wenn du das auto zur Werkstatt fährst.
AccentGT
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Beitrag von AccentGT »

Bei Teilkaskoschäden wir üblicherweise nur die Märchensteuer einbehalten!
coupe--RD
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Beitrag von coupe--RD »

danke dir GT das wollt ich wissen!! also kann ichs selbst machen und auszahlen lassen??
Familienkutsche
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Beitrag von Familienkutsche »

So isses.
kane22
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Beitrag von kane22 »

QUOTE aber alles nich sooooo wild!!wenns nich so wild is würd ichs mir überlegen wirst ja dann hochgestuft
OnkelMicha
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Beitrag von OnkelMicha »

aber nicht bei der tk. eine hochstufung gibt es nur bei Vk oder Haftpflicht
kane22
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Beitrag von kane22 »

QUOTE aber nicht bei der tk. eine hochstufung gibt es nur bei Vk oder Haftpflicht oh ja stimmt aber nur bei Haarwild
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DaveX
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Beitrag von DaveX »

na ich hoffe du hattest die Bullen geholt, sonst heult die Versicherung wieder rum. Wäre nicht das erste mal.
"Gerade Strecken sind für schnelle Autos, Kurven für schnelle Fahrer" Zitat: Colin McRae
gebruederbass.de | www.david-blume-photography.de | Daily: VW Passat / mein Coupé GK / mein (ex) Veloster
EricTwo
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Beitrag von EricTwo »

QUOTE nun kommt morgen der gutachter um sich den schaden an zu sehen!!Dann hoffe ich für dich, dass das Fahrzeug im ungereinigten Zustand, mit Haarresten ist, und das du eine bestätigung hast, das es sich um einen Wildunfall gehandelt hat....ansonsten haste schlechte Karten.Ansonsten bekommst du bei fiktiver Abrechnung nur Netto ausgezahlt, abzüglich kosten für Verbringung und SB, aber SB fällt ja bei dir weg.
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