Das soll gerecht sein?
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http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... htmlFindet ihr das ok?Wenn jemand einen Wagen mit so einem System haben möchte muss er auch mit den Nebenwirkungen rechnen! Ein durchschnittlicher Verbrauch kann davon ausgehen das der Wagen auch im Kurstreckenverkehr gefahren werden kann. Ja kann er eh nur muss der Besitzter dann auch damit rechnen das er früher defekt wird. Das ist ja so wie wenn ich SONY verklage weil ich sage ich hatte früher einen alten Holzrechenschieber der hat weniger Strom gebraucht, hatte nie einer Virus, brauchte nie neu aufgesetzt werden und ich konnte den sogar in die Badewanne nehmen und wen er mir runtergefallen ist hat mich die rep. nur 5 Euro gekostet. Jetzt mir ihren SOny Laptop verbrauche ich im Jahr 60 EUro mehr Strom, hab jedes Monat mindestens zwei Virus und musste den PC seit ich ihn hab schon dreimal neu aufsetzten und das schlimmste, als er mir letztens runtergefallen ist hat mich die rep. 500 Euro gekostet. Übrigens schränkt mich der Betriebshinweis ihn nicht in die Badewanne zu nehmen so sehr ein das ich eine Wandlung haben möchte!!!SO kommen mir die Leute auch vor... informieren sich mit sicherheit übers Auto (na wer macht das nicht wenn das 10.000 von Euros kostet) und BRAUCHEN plötzlich mindesten die letzte Generation vom Commonrail, unbindingt einen Partikelfilter mit Nachverbrennung, und mindestens mehr LEistung bei weniger Verbrauch. Das er dabei ruhiger und leiser sein mus versteht sch von selbst. Haben vorher das alte Vorgängermodell gefahren ohne verstellbaren Turbolader, ohne anfälligen Luftmassenmesser, mit extrem haltbarer Einspritzpumpe und Injektoren. Und dann verklagen sie den Hersteller weil das Bauteil so oft kaputt wird (früher bei meinem alten ist das nicht kaputt geworden... na komisch wenn er das Bauteil garnicht hatte) der Wagen des öfteren mal ein Fehlercode drinnen hat. (klar weil die größere Anzahl von bauteilen brauchen auch eine bessere Diagnose) und wenn was def. wird ist es noch dazu auch noch so teuer. Er verbraucht nicht wirklich weniger Kraftstoff! (komisch ich "vergeude" ja den Kraftstoff für die Nachverbrennung die ich unbedingt haben wollte) Und noch dazu schränkt mich die in der Betriebsanleitung angegebenen Einsatzbedingungen so sehr ein das ich eine Wandlung haben möchte?!?!Ich versteh das nicht!!!
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Stell dir mal die Situation vor....Du hast keine Ahnung von Autos, gehst ins Autohaus, kaufst dir besagtenDiesel und der Verkäufer erzählt dir die Sache mit dem Filter nicht.Du weisst nur das die Abgase besser werden....is doch klasse...tun wir was für die Umwelt.Und dann sowas....kann es schon irgendwie verstehen.Wer baut und Verkauft denn Autos die nur SEHR bedingt einsetzbar sind.Hab den Artikel nicht ganz gelesen, aber war doch sicher einer aus der GM Gruppe.
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QUOTE (Thunderbird @ 23 Jan 2009, 20:00 ) Du hast keine Ahnung von Autos, gehst ins Autohaus, kaufst dir besagtenDiesel und der Verkäufer erzählt dir die Sache mit dem Filter nicht. Sehe ich genauso.Klar stehts in der Betriebsanleitung, aber ich würde beim Autokauf auch nie davon ausgehen dass der Wagen nicht für Kurzstreckbetrieb geeignet ist. Darüber müsste einen das Autohaus zumindestens schon aufklären.
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Ja ok aber als Autofahrer sollte ich ja auch lesen können (Zusatzschilder im Verkehr, Parkhinweise, LED Warnschriften auf der Autobahn) und wenn ich ein AUto bekommen und in der Gebrauchsanweisung steht drinnen das es empfohlen wird den Wagen gelegentlich in den Freibrennzylkus zu bewegen und ich mach es nicht... WAS KANN DANN DER HERSTELLER DAFÜR??Ja und wenn er dich mündliche darüber aufklärt und es kommt zu einer Verhandlung hat trotzdem der Kunde recht. Das musst wohl schon auf die Frontscheibe in Leuchtschrift posten und dreimal so groß schreiben wie den Kaufpreis.
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Audi z.B. hat es besser gelöst....da haste ne Anzeige wann der Freigebrand werden muss. Ding leuchtet....Kunde guckt in der Anleitung was das für ne Funzel ist...liest Erklärung und weiss bescheid.Und wie definiert man "gelegentlich" Und ich glaube NIEMAND würde ein Auto kaufen was Kurzstreckenbetrieb nichtmal1-2 Jahre durchhält. Wenn die es ehrlich verkaufen würden, hätten se sicher 90% Absatzrückgang.EDITDas beschreibt es für mich am Besten....Quelle: Auto Motor Sport Homepage vom oberen LinkQUOTE Der durchschnittlich informierte Verbraucher muss bei seiner Kaufentscheidung nicht damit rechnen, dass Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern motorbedingten technischen Einschränkungen im Kurzstreckenbetrieb unterliegen.Wird der Käufer vor Vertragsschluss nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt, so kann sich der Verkäufer nicht darauf berufen, dass sich diese Tatsache aus der Betriebsanleitung ergibt. Denn diese erhält der Käufer bei Übergabe des Fahrzeuges. Die Aufklärung erfolgt damit zu spät, denn zu diesem Zeitpunkt hat der Käufer nicht mehr die Wahl, vom Kauf Abstand zu nehmen, sondern ist bereits an den Vertrag gebunden.
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QUOTE Oder gibts die Anzeige jetz auch bei GM?Gibts ne anzeige bei Hyundai? Nein.Hat Hyundai Probleme mit seinem System? Nein.Und die Anzeige hat ja im fall des Kunden in dem Bericht nix genützt, oder?Um das ganze zu detailieren: was nicht dabei steht, das System war teilweise nach wenigen hundert KM der Meinung, es müsse Freibrennen, was nicht gelang, und somit den Motor in den Notlauf zwang, und den Kunden somit in die Werkstatt....max. 4x würde ich mir das gefallen lassen...beim 5. mal wäre schluss....oder fändest du das Cool?
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Hyundai hat Partikelfilter? Siehste....wenns System auch ohne Kundenhilfe läuft brauchst natürlich auch keine Anzeige....aber wenns Hilfe benötigt sollte schon eine da sein...da rauf will ich hinaus.Is ja auch vollkommen boogie.....auf jeden Fall ist für mich ein nur Langstrecken nutzbaren KFz mehr als eine Verarsche. Möchte gar nicht wissen wieviele Auto es in Großstädten gibt die nur und ausschließlich im Kurzstreckenbetrieb fahren.
- ferry
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QUOTE (Thunderbird @ 23 Jan 2009, 21:31 ) Hyundai hat Partikelfilter? eric two wird es wohl am besten wissen was ich weiss ist das hyundai zumindest partikelfilter zum nachrüsten anbietet...QUOTE auf jeden Fall ist für mich ein nur Langstrecken nutzbaren KFz mehr als eine Verarsche.ist ja so nicht richtig, korrekterweise muss man sagen daß es sich um ein fahrzeug handelte, welches man natürlich schon auf kurzstrecken fahren kann, aber nicht ausschliesslich. heisst aber nicht automatisch daß es nur für langstrecken nutzbar ist !nichts desto trotz kann ich die begründung von dem gericht, welches dem kunden recht gegeben hatte, nachvollziehen. der kunde muss vor dem kauf bescheid wissen, nicht im nachhinein durch die betriebsanleitung, wenn er den wagen bereits gekauft hat...