Scheinwerfer (chrom optik) umlackieren
- ferry
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möglich ist das auf jeden fall, allerdings wie das "cleanen" der blinker nicht erlaubt.gibt auf jeden fall auch eine anleitung hier---> http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... =8714haben auch schon mehrere leute gemacht, also der hotte und der kev, ich glaube der wardriver auch.lackiert haben die alles was chrom ist, bis auf die "blinkerecken"...---> http://www.hyundaiforum.de/index.php?sh ... t&p=132739
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Hier mal eine Anleitung bei YouTube...http://de.youtube.com/watch?v=nkwMlNu0Eck...und solang die Spiegel nicht umgestaltet werden ist das von TÜV-wegen her total egal.Selbst wenn Du die Rahmen der Spiegel Pink machst... ...ist total legal!
- ferry
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QUOTE (ferry @ 7 Aug 2008, 15:48 ) das ist falsch, sobald der scheinwerfer geöffnet und in irgendeiner art und weise verändert wird erlischt die BE !!! Du liegst falsch!!!sofern die lichttechnische Einrichtung nicht verändert wird ist alles i.O.und mit dem farbigen gestallten der Maske um die Scheinwerfer hat eine Änderung der lichttechnischen Einrichtung nix zu tun.Ob man dafür nun den Scheinwerfer öffnen muß oder nicht...
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QUOTE (tose-tuning @ 7 Aug 2008, 17:03 ) Du liegst falsch!!!sofern die lichttechnische Einrichtung nicht verändert wird ist alles i.O.und mit dem farbigen gestallten der Maske um die Scheinwerfer hat eine Änderung der lichttechnischen Einrichtung nix zu tun.Ob man dafür nun den Scheinwerfer öffnen muß oder nicht... nein, tu ich nicht die scheinwerfer sind geprüft, und zwar nur für den zustand wie sie ausgeliefert werden. wird dieser zustand verändert (egal wie) erlischt die BE, das thema wurde hier schon oft genug behandelt.hab leider nix besseres im netz gefunden, suche aber mal weiter http://www.sgatuning.de/viewtopic.php?f=14&p=534
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So und jetzt komme ich und sage Dir wie es richtig ist.Die Scheinwerfer sind geprüft auf die einzelnen Teile der Einrichtung.Wie z.B. dem Fernlicht, Abblendlicht und Fahrtrichtungsanzeiger.Diese einzelnen Punkte werden nach bestimmten Punkten geprüft und müssen auch den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau entsprechen.Diese einzelnen Teile werden dann sogar mit vorgeschriebenen Kennungen versehen wie zum Beispiel der Fahrtrichtungsanzeiger nach vorn mit 1, 1a, 1b.Er muß gelb leuchten und die Frequenss 90 +- 30 Perioden.Bei z.B. Ablendlicht ist es ähnlich... er muß weißes Licht einen bestimmten Winkei in seiner Leuchtweite und eine bestimmte Position am Fahrzeug haben.Wir merken also, ein diverses Teil einer lichttechnischen Einrichtung muß z.B. in einer bestimmten Farbe leuchten, aber nirgends ist vermerk, welche Farbe das Teil haben muß wenn es inaktiv ist.Steht alles so in der StVZO... ...aber nicht wie der Rahmen der Spiegel zu gestalten ist.Zudem, es wird ja kein geprüftes Bauteil verändert, denn die einzelnen Teile bleiben ja in seiner geprüften Form erhalten.Und da sind wir am Punkt, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
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Jo, hab ich jetzt auch gelesen.Die dort z.B. geschilderten Ausführungen eines technischen Gutachters des, mir verhasten, TÜV- Süd sind falsch.Es gibt keine bestimmungen oder Niederschriften in Form von Kennungen oder ähnliches die belegen welche Farbe der Scheinwerfer hat.Lediglich wenn das Glas einer Lichttechnischen einrichtung anders farbig ist, wie bei einer grünen Blinkerabdeckung (Lasierten) oder z.B. den original Golf III Tresar Rückleuchten vom GTi, ist dieses auf selbigen vermerkt.