tieferlegung mit cdw front

Räder, Bremsen, Dämpfer, Federn...
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real-raveno1
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Registriert: Mo 7. Aug 2006, 16:48

Beitrag von real-raveno1 »

tach leute,will nur wissen bis wieviel mm ich den wagen noch tiefer legen kann mit cdw front.bitte keine spekulationen.und ich weis das man den dann nicht mehr so toll fahren kann.würd mich über eine antwort freuen.gruss aus recklinghausen
Maku
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Registriert: Do 16. Aug 2007, 16:27

Beitrag von Maku »

Mindestbodenfreiheit = 85mm am tiefsten Punkt des Fahrzeugs!!!!!
Raveno1
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Registriert: Fr 27. Jan 2006, 16:25

Beitrag von Raveno1 »

isch schäätzä mäh dat du dich erstmal kaufen felgen:-))))
real-raveno1
Beiträge: 93
Registriert: Mo 7. Aug 2006, 16:48

Beitrag von real-raveno1 »

ich schäätzee ähhm maaalh ich schooon gekauft gute felgen homo
Familienkutsche
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Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57

Beitrag von Familienkutsche »

Mach doch mal einer dicht hier
real-raveno1
Beiträge: 93
Registriert: Mo 7. Aug 2006, 16:48

Beitrag von real-raveno1 »

oh, wollte euch anders orientierte mit dem wort homo nicht angreifen.ich wuste nicht das ihr euch so leicht angegriffen fühlt.gott schütze die anonümitat des netz, sonst könnten wir das jetz schön ausdiskutieren.und wenn dich nächstes mahl was nicht interessiert, schreib einfach nichts dazu!!!das grosse l auf die stirn!!! sorry leute musste sein.wies das das eigentlich nicht gehet
Familienkutsche
Beiträge: 605
Registriert: Mo 2. Apr 2007, 17:57

Beitrag von Familienkutsche »

PRINZ VALIUM
Beiträge: 2666
Registriert: Mo 4. Okt 2004, 09:41

Beitrag von PRINZ VALIUM »

QUOTE (real-raveno1 @ 23 Mär 2008, 20:51 ) oh, wollte euch anders orientierte mit dem wort homo nicht angreifen.ich wuste nicht das ihr euch so leicht angegriffen fühlt.gott schütze die anonümitat des netz, sonst könnten wir das jetz schön ausdiskutieren.und wenn dich nächstes mahl was nicht interessiert, schreib einfach nichts dazu!!!das grosse l auf die stirn!!! sorry leute musste sein.wies das das eigentlich nicht gehet Ist ja eine Sache wenn man die deutsche Rechtschreibung nicht beherrscht, aber euer Smalltalk gehört hier nicht rein PUNKT Entweder ihr sagt was zum thema oder ihr schreibt gar nichts. Schön nach Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die fresse halten." Könnte man hier auch sagen, die Hände von der Tastatur fern halten.So und nun Back to TopicEs gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen.- Vorderes Nummernschild 20cm überm Boden- Hinteres 30cm- Die Leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm- die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn- Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm- ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren könnenSollte ist das Schlüsselwort, eine rechtliche verpflichtung besteht nicht.Mann darf nur nicht zum verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO.Das Fahrzeug muss so gebaut sein das sein verkehrsüblicher betrieb niemandem schädigt.Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein.Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.
real-raveno1
Beiträge: 93
Registriert: Mo 7. Aug 2006, 16:48

Beitrag von real-raveno1 »

jo geht doch , danke
kane22
Beiträge: 1654
Registriert: So 12. Mär 2006, 15:24

Beitrag von kane22 »

also will dich jetzt mal nicht entäuschen aber jeder cm tiefer mit invader ist einer zuviel kannste mir glauben wenn dann sollteste airride nehmen normal tieferlegen kaufste dir alle paar monate ne neue front weil de irgendwo hängen geblieben bis, sprech aus erfahrung
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