mobile Blitzer
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Don Flocke
- Beiträge: 2401
- Registriert: Di 18. Mai 2004, 21:06
Hey,ich wollte mal fragen, aus welchen Gründen man Radarkontrollen anfechten kann.Ich wurde letztens aus 'nem stehenden Auto geblitzt (nix wildes), allerdings stand die Karre schief am Fahrbahnrand. Ich meine mich zu erinnern, dass in einer Fernsehdoku mal erwähnt wurde, dass solche Radarkontrollen ungültig sind, weil die Messgenauigkeit unter der Fahrzeugneigung leidet.Kann mir das jemand bestätigen?Hier mal die Bilder:[BILD]1189441841[/BILD] [BILD]1189441842[/BILD]Vielleicht weiß ja jemand von euch bescheid! Danke und Gruß,Toni
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wardriver
- Beiträge: 409
- Registriert: Sa 10. Jun 2006, 12:17
Normalerweise ist es ja so, dass die Radargeräte auf einen Winkel von 22° zur Fahrbahn kalibriert sind (und das Blitzfahrzeug möglichst parallel zur Fahrbahn stehen muss), aber dabei geht es um den Azimutwinkel.Du meinst ja wohl die Neigung aufgrund des leichten "Grabens". Letztendlich führt eine übermäßige Neigung auch wieder zu einer verkehrten Ausrichtung. Ich fürchte nur, dass sie noch gut innerhalb der Toleranz liegt.Du könntest mal im Radarforum oder im Verkehrsportal nachlesen ... vielleicht wissen die mehr zu dem Thema.
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HoffisRenner
- Beiträge: 2130
- Registriert: So 11. Dez 2005, 15:00
Wer sone Blitzanlage schonmal von innen gesehen hat, der weiß auch, dass die Standbeine justierbar sind, dass heißt, dass diese kleine Schieflage durch den Graben ausgeglichen werden kann. Ansonsten steht das auto parallel zur Linie und damit haut das hin. Bei uns rennen die jetzt neuerdings auch immer erstmal ne Stunde mit nem Zollstock ums Auto und messen sich n Wolf.
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Coleman
- Beiträge: 313
- Registriert: Do 21. Sep 2006, 14:50
Yep, da hat X-3 leider recht. Wurde bei mir in Worms auch mal in ner 30er Zone geblitzt obwohl das Auto gegen die Fahrtrichtung geparkt war. Daraufhin hab ich beim Ordungsamt angerufen und gefragt was das soll. Ich hatte nämlich 5 Wochen davor nen Strafzettel für nicht ordnungsgemäßes Parken (gegen die Fahrtrichtung) gekriegt. Der Beamte meinte dann nur dass die Sonderrechte hätten und so einiges dürften, z. B. auch im Halteverbot oder auf dem Gehweg parken und von dort blitzen.Dazu war gestern oder vorgestern ein lustiger Artikel in der Bild. Da wurde auch jemand von einem mobilen Blitzer erfasst, dessen Bussgeldbescheid aber ungültig ist. Der Beamte der im Auto saß, hat geschlafen und kann somit nicht als Zeuge im Bescheid geführt werden. Als Beweis hat der Geschädigte nämlich ein Foto mit dem schlafenden Beamten an die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeldstelle geleitet, die zu seinen Gunsten entscheiden musste.gruß Paul
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LCJünger
- Beiträge: 445
- Registriert: Mi 11. Apr 2007, 13:44
Der Artikel ist von letzte Woche aber macht ja nix ^^Das mit den sonderrechten Stimmt leider.Bei uns hat nach nem fehlgeschlagenen Stativ Blitzer (mein Glück gewesen ) auch auf einmal nen Golf Kombi mitten zwischen den Leitplanken-aufriss für die Fussgänger Ampel gestanden ( die damit übrigens unbrauchbar wurde ).