Geblitzt - 28 km/h zu viel

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
FraRonx
Beiträge: 173
Registriert: Sa 16. Jul 2005, 13:06

Beitrag von FraRonx »

Hallo Leute,wurde im Juni auf 'ner 50er Strecke mit 28 zu viel geblitzt.War ne ganz dumme Sache. War auf dem Weg nach Hause und wollte noch schnell jemanden überholen, da die Straße auf der ich fuhr ein Stück weiter einspurig wird und ich nicht hinter jemanden herfahren wollte, der mehr mit dem Handy an seinem Ohr als mit dem Fahren beschäftigt war. Kurz mal raufgetreten und vorbei hab ich mir gedacht, doch dann "erwachte" der Fahrer des silbernen Passats und hielt dagegen.Ende vom Lied war dann ein nettes Foto von mir als ich auf Höhe des hinteren Kotflügels des anderen Fahrzeuges war - Verdammte Scheiße... Habe inzwischen schon den Anhöhrungsbogen bekommen und darauf geantwortet, dass ich das Beweisfoto einsehen möchte, was mir nun heute auch gewährt wurde. Der nette Herr von der Behörde zeigte mir das Bild und siehe da, mein Gesicht ist gut zur Hälfte durch den Rückspiegel verdeckt. Habe mich daraufhin nicht weiter geäußert und warte nun erstmal weitere Post ab.Was denkt ihr, kann so ein Foto zweifelsfrei als Beweismittel genutzt werden???Bitte keine Wertung der Sache an und für sich. Ich weiß selber, dass ich besser meinen Verstand, als den "Gasfuß" hätte benutzen sollen.Frank
bmw323
Beiträge: 214
Registriert: So 10. Apr 2005, 19:37

Beitrag von bmw323 »

Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten.Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.Außerdem 3 Punkte in Flensburg.Auch wenn du auf dem Bild nicht zu sehen bist hilft dir das nicht weiter.Du mußt dann einen anderen Fahrer angeben der die Schuld auf sich nimmt.Besser wäre es wenn noch was von dem anderen Auto auf dem Bild zu sehen wäre.
wardriver
Beiträge: 409
Registriert: Sa 10. Jun 2006, 12:17

Beitrag von wardriver »

Wenn Du (bei unkenntlichem Bild) keinen Fahrer nennen kannst/willst, kannst Du die Auflage erhalten, ein Fahrtenbuch zu führen. Nach dem Motto, "was weiß ich, wer mein Auto nutzt".Und wie bmw323 schrieb, falls auf dem Foto noch ein anderes Fahrzeug zu sehen ist, muss dem Messergebnis nicht unbedingt zu trauen sein. Wer weiß, was das Radar (falls es eines war) da gemessen hat. Und ich weiß aus eigener Erfahrung (aber aus anderem Grund), was für Messergebnisse bei Reflexionen entstehen.Da könntest Du u.U. die Messung anfechten.Wenn das alles nicht greift bzw. sich nicht lohnt, trag's wie ein Mann. Es droht ja wohl kein Fahrverbot.
LCJünger
Beiträge: 445
Registriert: Mi 11. Apr 2007, 13:44

Beitrag von LCJünger »

QUOTE Da könntest Du u.U. die Messung anfechten.War meine erste Eingebung...Also normal sind diese Messungen ungültig wenn Zwei Autos auf dem Bild zu sehen sind, ist nicht eindeutig zuordbar wer den Radar ausgelöst hat.Übrigens wär mein Tip, dass der Passat die 27 zu schnell war und du wohl erheblich mehr.Weil 27 km/h zuviel erscheint mir nen bisschen wenig dafür das er auch angezogen hat.Hab sowas auch schon oft erlebt, viele Leute lassen sich nicht gern überholen...
FraRonx
Beiträge: 173
Registriert: Sa 16. Jul 2005, 13:06

Beitrag von FraRonx »

@LCJüngerNe ne, die mir vorgeworfene Geschwindigkeit deckt sich schon mit der vom Tacho, als ich geblitzt wurde. Es war nur so, dass der Passat vorher so zwischen 40 und 45 gefahren ist und ich eigentlich ganz gemütlich hätte vorbeifahren können. Hatte vieleicht so 55 drauf. Habe dann jedoch kurz runtergeschalten um noch schnell an dem vorbei zu kommen.
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ferry
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Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

ich weiß ja nicht was du in diesem anhörungsbogen angegeben hast, aber für mich hört sich das jetzt so an das der passatfahrer auf grund eines handytelefonats verhältnismäßig langsam unterwegs war und dich genötigt hat langsamer fahren zu müssen als die erlaubten 50, woraufhin du überholen wolltest und der passatfahrer dann aber auch gas gibt, was verboten ist wenn man überholt wird, und dich dazu nötigt noch mehr gas zu geben um den überholvorgang möglichst schnell zu beenden und um den gegenverkehr nicht zu gefährden...also du bist hier ganz klar genötigt worden
apfelschorle
Beiträge: 1241
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 03:02

Beitrag von apfelschorle »

Könnte man so sehen, aber hilft das, wenn man trotzdem selber zu schnell war?
drakkar99
Beiträge: 304
Registriert: Do 19. Feb 2004, 09:30

Beitrag von drakkar99 »

Soweit ich weiß darf man nur Überholen wenn man eine deutlich höhere Geschwindigkeit als der zu Überholende hat. Dabei darf aber die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Und dem Passatfahrer das verbotende Beschleunigen nachzuweisen wird eher schwierig. Bleibt nur die Anfechtung der Messung.
Roger 3Mps
Beiträge: 37
Registriert: Fr 5. Jan 2007, 19:06

Beitrag von Roger 3Mps »

Sei froh das dir das nicht in der Schweiz passiert ist!!!Da wärste jetzt 2 Monate zu Fuss unterwegs und Mindestens um 500 EuroAermer.(Einkommens abhängig!!) Zahl es und verbuche es unter Lebenserfahrung ab.Wenn du so was anfechten willst,wirds meistens noch teurer.
Maverick
Beiträge: 3455
Registriert: Sa 18. Jan 2003, 18:52

Beitrag von Maverick »

Wenn du nicht klar zu erkennen bist, besseres Foto anfordern. Können sie das nicht liefern, wird das Verfahren idR. eingestellt. Ansonsten versuch es bis zur Verjährung (3 Monate?) in die Läge zu ziehen.
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