Schwarze rückleuchten für Lantra j-2
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hab sie gefunden:http://www.sharkracing.com/acecart/bin/ ... 01000Frage ist ob man die irgendwie legal nutzen kann...Was ich nicht verstehe mein sierra damals hatte ab werk schwarze leuchten... also warum soll das nicht möglich sein?
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Natürlich hat kawa recht, aber es gibt auch andere Erfahrungsberichte. Wichtig ist bei getünten Rückleuchten, daß es immernoch zwei reflektierende (!) Reflektoren hinten gibt und daß das Blinken im Dunkeln noch gut sichtbar ist. Man kann die Dinger wenn man sie selbst tönt ja in verschiedenen Dunkelgraden tönen. Habe das bei meinem Pony damals auch so gemacht. Hatte dort die Rückfahleuchte und den Reflektorstreifen frei gelassen und den Rest so getönt, daß man das Blinken noch gut erkennen kann. Wurde mehrfach von der Polizei angehalten, aber die haben das nie bemängelt. Bin so auch durch den TÜv gekommen. Aber rein rechtlich ist es, so wie kawa schon sagte, nicht erlaubt. Ist dann die Frage ob mans versucht unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Sachen oder ob man das Risiko eben nicht eingeht.
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QUOTE (Accent Turbo @ 24 Nov 2006, 18:12 ) Man muss nur die richtigen Leute kennen !Wende dich bei solchen Sachen mal an Andy Y ! alles gut und schön,aber wenn mein TÜV die nicht Einträgt,dann müßte ich ca500km fahren,damit Andy Y seine Leute die Einträgt,oder andere User müßen noch weiter fahren,Lohnt sich das?????gruß Horst
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Selbst wenn du sie irgendwo eingetragen bekommst,hätte sich nur der Prüfer oder der Tuner bereichert.Sie wären aber trotzdem nicht zugelassen,da auf den Leuchten unbedingt ein E-Prüfzeichen vorhanden sein muß. Jeder Polizist wird dir das Beanstanden wenn er drauf schaut und absolut jeder Prüfer kann die Dinger wieder austragen.Das ist leider Deutsche Rechtsprechung!!