Schwarze Rückleuchten

Außen rum ums Auto ;)
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ferry
Beiträge: 3871
Registriert: Mi 19. Jan 2005, 14:59

Beitrag von ferry »

hi,erst mal:falsches forum, das passt wunderbar ins "exterieur". zum thema:es ist grundsätzlich verboten sich die rückleuchten zu tönen, egal ob sie stark oder schwach getönt sind.schwächer getönte fallen natürlich nicht so schnell auf das mit den reflektoren halte ich für unfug, die muss man anbringen bei manchen lexusstyle-leuchten, weil bei denen die reflektoren fehlen.gerade bei schwarz getönten ist die wirkung aller leuchten wohl stark verringert, von daher auch verboten.eine firma die sowas vertreibt kenne ich nicht, aber wie sieht es mit selber machen aus?
equi
Beiträge: 461
Registriert: Mo 28. Nov 2005, 17:34

Beitrag von equi »

sry 4 OT:Aber ich mach mir irgendwie sorgen um "Verwechselungen" bzw. um "meinen" Nick
shifty
Beiträge: 1313
Registriert: So 19. Feb 2006, 22:18

Beitrag von shifty »

die ganze geschichte is wie schon gesagt illegal und meiner meinung nach nicht zu empfehlen. polizisten sind auch nicht dumm und getönte rückleuchten fallen halt schon sehr stark auf. es gibt andre dinge am fahrzeug (ich sag jetzt mal z.b. am unterboden bzw. das was da an gummis aufgehängt ist^^) deren veränderung nicht gleich ins auge fällt.
flow
Beiträge: 4704
Registriert: Mo 26. Jan 2004, 16:54

Beitrag von flow »

sobalds der tüv eingetragen hat, kann kein cop des deutschen landes was dran rütteln.und wenn der rest vom auto ebenso eingetragen ist, da ists doch nur wieder lustig,wenn die cops einen kontrollieren.
PRINZ VALIUM
Beiträge: 2666
Registriert: Mo 4. Okt 2004, 09:41

Beitrag von PRINZ VALIUM »

Außer der hat nen TÜV Prüfer dabei....! *g* Dann finden sie mal eben herraus was erlaubt is und was nicht...^^ Ich weiss nicht was daran spaßig ist wenn ein die Bullen die Karre auseinander pflücken ist wohl eher stressig und wenn die was finden wollen finden die auch was.....! Wie bei Paler oder DJ ....!
Oguz1986
Beiträge: 226
Registriert: Mo 5. Dez 2005, 17:41

Beitrag von Oguz1986 »

also generell sind schwarze rückleuchten verboten; man muss reflektor frei haben, also nicht besprühen oder, bzw. sprühen ind schwarz darf man auch nicht, weil es kann dann zu dunkel sein und man kann nichts dann erkennen. außerdem bekommt man dafür kein e prüfzeichen bzw. keine tüvabnahme, wollte ich auch machen, musste theoretisch 400 € hinblättern, habs dann gelassen, man darf nur welche mit e prüfzeichen dranmachen.
flow
Beiträge: 4704
Registriert: Mo 26. Jan 2004, 16:54

Beitrag von flow »

QUOTE Außer der hat nen TÜV Prüfer dabei....! *g* Dann finden sie mal eben herraus was erlaubt is und was nicht...^^ das ist egal, man darf sich deutschlandweit den tüv aussuchen und dann geht man eben zu dem,ders eingetragen hat. also macht euch nicht die hose nass QUOTE keine tüvabnahme, wollte ich auch machen, musste theoretisch 400 € hinblätterndie tüvkosten für die eintragung kann sich jeder prüfer aussuchen, wäre einfach mal zum nächsten gehen QUOTE Ich weiss nicht was daran spaßig ist wenn ein die Bullen die Karre auseinander pflücken ist wohl eher stressig und wenn die was finden wollen finden die auch was.....! Wie bei Paler oder DJ ....! ph34r.gifaber bei den beiden waren ja auch sachen nicht eingetragen.
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