Felgengutachten
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In meinem Felgengutachten, der Felgen, welche ich mir morgen bestelle steht etwas verwirrendes:Für ein J-2 Coupe ist vorgesehen die Vorderachse zu bördeln.Für ein RD Coupe ist vorgesehen die Hinterachse zu bördeln.jetzt gibt es aber doch, so auch in meinem Fall, Leute mit nem J-2 Coupe (schmale Scheinwerfer) aber nem RD im Fahrzeugschein.Generell wüsste ich nicht was an den Radkästen der beiden Modelle anders sein sollte!?!Aber wie soll man diese Komplikation nem Tüv-Mensch erklären, der sowieso nur VW kennt.Auf was muss ich mich denn jetzt einstellen. Die Kiste ist übrigens noch 35 tiefer.Von Tieferlegung steht z.B. auch überhauptnix im Gutachten. Beide Achsen bearbeiten? N' guten Tüv-Mann finden und keine bördeln?Zitter Zitter
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QUOTE (east_dragon @ 24 Jan 2006, 22:35 ) In meinem Felgengutachten, der Felgen, welche ich mir morgen bestelle steht etwas verwirrendes:Für ein J-2 Coupe ist vorgesehen die Vorderachse zu bördeln.Für ein RD Coupe ist vorgesehen die Hinterachse zu bördeln.jetzt gibt es aber doch, so auch in meinem Fall, Leute mit nem J-2 Coupe (schmale Scheinwerfer) aber nem RD im Fahrzeugschein.Generell wüsste ich nicht was an den Radkästen der beiden Modelle anders sein sollte!?!Aber wie soll man diese Komplikation nem Tüv-Mensch erklären, der sowieso nur VW kennt.Auf was muss ich mich denn jetzt einstellen. Die Kiste ist übrigens noch 35 tiefer.Von Tieferlegung steht z.B. auch überhauptnix im Gutachten. Beide Achsen bearbeiten? N' guten Tüv-Mann finden und keine bördeln?Zitter Zitter Wenn das Teil tiefer gelegt ist,mußte die Felgen sowieso nach §21 (Einzelgutachten) abnehmen lassen.Das Gutachten für die Felgen gilt nur für den Serienzustand.