hyundai frontumbau
- I30Racer
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QUOTE @ i30Racer: die teile sind schon lackiert...aba ich werde den auch nochmal neu lackieren lassen das werd ich dann auch nochmal mit tose-tuning besprechen:-)Ist auch besser so weil du hast da ein sehr schönes Projekt am Laufen und die aktuelle Wagenfarbe ist ja nicht mehr gerade so der Hammer.(kommt auf jeden fall mal so auf den Pics rüber) Auf jeden Fall wünsch ich dir noch gutes Gelingen,Speedy GrussI30Racer
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QUOTE (Norwayx3 @ 14 Mär 2009, 03:59 ) Naja nimmt sich dann ja auch nicht viel ach ja hab nochmal grad bissle im thread nachgelesen ... hast ja viel hier wegen gutachten gefragt und so ... Also ich kann dich mal beruhigen ... denn seitenschweller "müssen nicht" eingetragen werden ich hab das mal intensiv nachgelesen da ich selber das problem hatte das ich beim ersten tüv keine probleme damit hatte und dann 2jahre später der selbe tüvler dan meinte dafür brauchst aber n gutachten ... und naja wie gesagt muss nur nach festigkeit geprüft werden. Ach ja und das mit den gutachten die ja nicht für deinen Wagen sind immer noch als Materialgutachten verwendbar sind ist auch nicht ganz richtig da man keine eintragung anhand eines Materialgutachtens machen kann. Relevant bei einer eintragung ist hauptsächlich die festigkeit und die ist ja gegeben bei dir hehe sieht zumindest so aus Wow... ...du wiedersprichst Dir in einem Satz zweimal!Natürlich müssen auch Seitenschweller von einem Sachverständigen geprüft und je nach Gutachten in die Papiere eingetragen werden.Und selbstverständlich ist die Betriebserlaubnis für ein Teil auch noch als Festigkeitsgutachten verwendbar wenn es von einem anderen Fahrzeug stammt...
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Sorry das stimmt so nicht, wieso sollte ein Gutachten, dass für ein spezielles Auto/model gilt an einem ganz anderen Wagen genau so fest sitzen wie es an dem Wagen ist für den es ursprünglich erstellt worden ist? Gerade wenn daran Modifikationen zur Anpassung gemacht wurden? Das Gutachten ist somit wertlos da man z.B. auch die aerodynamischen Eigenschaften des Anbauteils verändert.Und wo wiederspreche ich mich bitte zweimal in einem Satz selber?Wo steht das, dass Seitenschweller eingetragen werden mussen?Ich spreche hier lediglich nur von meinen Erfrahrungen, da ich schon mehrere eigenbauten über den Tüv gebracht habe.
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@ norwayx3:tose hat recht!Seitenschweller müssen eingetragen werden, denn sie sind eine bauliche veränderung! und falls du mal schaust, überall wo man seitenschweller kaufen kann, steht in der regel was vom gutachten. wozu sollte man ein gutachten brauchen, wenn es nicht eigngetragen werden muss?!und das gutachten eines anderen autos, das kann man sehr wohl als "vergleichsgutachten" nehmen. sicherlich muss die festigkeit individuell getestet werden, aber immerhin sind die teile ja im straßenverkehr zugelassen. weil in dem gutachten steht zwar was drin zur festigkeit, aber wenn du die stoßstange nicht richtig fest machst, dann nutzt dir auch kein gutachten was tose macht das jeden tag beruflich, denke da weiß er bescheid
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QUOTE (MannOMann @ 15 Mär 2009, 15:46 ) und das gutachten eines anderen autos, das kann man sehr wohl als "vergleichsgutachten" nehmen. sicherlich muss die festigkeit individuell getestet werden, weil in dem gutachten steht zwar was drin zur festigkeit, aber wenn du die stoßstange nicht richtig fest machst, dann nutzt dir auch kein gutachten was Danke, das Wort vergleichsgutachten ist mir nicht eingefallen... ...und auch das ist richtig. Ein Festigkeitsgutachten sagt nicht wie fest ein Teil montiert ist.
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