Zum Thema EU-Fahrzeuge

Hier bitte keine technischen Fragen posten!
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kalverkamp
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Beitrag von kalverkamp »

@Netzlümmel: Was tu ich, wenn ich mit meinem in Österreich gekauften Hyundai nach Norddeutschland fahre (ca. 1000km) und dort oben eine Panne habe, die unter die Garantiebestimmungen fällt. Muß ich dann dort 2 Wochen auf mein Ersatzteil warten??? Denn genau das was Du hier die ganze zeit zu vermitteln versuchst, ist nichts anderes! Ein für den Deutschen Markt produziertes Fahrzeug ist Technisch von anderer Natur als ein für den Österreichischen oder Französischen Markt produziertes Fahrzeug!?
Netzluemmel
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Beitrag von Netzluemmel »

QUOTE (Fred @ 4 May 2004, 15:34 ) Korrigiert mich wenn ich was falsch interpretiere (und das tue ich mit Sicherheit):Ein deutsches Fahrzeug kriegt 3 Jahre Garantie. Ein Importfahrzeug auch.Wenn jetzt mein Fahrzeug in diesen ersten drei Jahren in die Werkstatt muss, dann habe ich bei einem deutschen Fahrzeug Anrecht auf einen Werkstattwagen. Aber beim Importfahrzeug doch auch, da doch die Garantie überall in der EU gleich ist.Und nach diesen drei Jahren haben weder das deutsche noch das Importfahrzeug Anrecht auf einen Werkstattwagen, da das ja dann das Problem des Kunden ist wenn die Garantie abgelaufen ist.Wo liegt dann der Werkstattnachteil eines Importfahrzeugs? Ob ich den Werkstattwagen nun einen Tag (deutsches Fahrzeug wird repariert) oder zwei Wochen (Importfahrzeug wird repariert) lang fahre, ist doch latte, ich komm genauso gemütlich zur Arbeit wie eh und je.Ach ja, und noch etwas: Wenn ich für ein deutsches Fahrzeug 21.000 Euro bezahle, und für einen Importwagen ein Drittel weniger (14.000 Euro), dafür dann aber beim Wiederverkauf ein Drittel verliere, dann ist das doch nicht die gleiche Summe. Wenn ich ein deutsches Fahrzeug weiterverkaufe, kriege ich sagen wir mal 10.500 Euro, und für einen Importwagen ein Drittel weniger (7000 Euro). Je geringer der Wiederverkaufstwert, desdo weniger werden halt auch die 30%. In diesem Falle würde ich beim Kauf 7000 Euro sparen und dafür beim Wiederverkauf 3.500 Euro verlieren.Ich bin nicht dafür, diesen Thread zu schließen, gibt schließlich noch Diskussionsbedarf, und solange Netzlümmel hier sachliche Antworten und Fakten einbringt und sich alle anderen SACHLICH beteiligen, ist das doch informativ für alle, oder? Erstmal, Danke Fred! Ich denke auch, wir sollten die Sache ausdiskutieren. Ein Ende wird man sicherlich nie finden, aber die Leute die sich den Kauf eines EU-Wagens überlegen werden gut beraten sein anhand unserer Beiträge eine Pro/Contra Liste aufzustellen. Wie ich bereits sagte: Nicht jeder Autokäufer ist gleich und wer Bar bezahlt und wie Skyblue nicht sauer ist ab und zu Bus zu fahren (ist ja auch nicht oft, mein Gott, wie oft geht ein Hyundai schon kaputt!!!) ist mit einem EU-Auto immer besser dran als mit einem deutschen.Aber: 1.) Du hast bei einem Garantiefall in KEINEM Fall Anrecht auf einen Leihwagen. Weder beim Kauf eines deutschen, noch bei Kauf eines EU-Wagens! Die meisten Händler geben dir zwar einen Leihwagen, allerdings aus Kulanz. Es MUSS keiner tun!!! Von Hyundai gibts da keine Vorschriften, vom Gesetzgeber her auch nicht. Ich gebe jedem der ein Auto bei mir kauft 3 Gutscheine für kostenlose Ersatzwagen. Sind die aufgebraucht kostet es Geld. Egal ob der Kunde bei mir einen EU- oder einen deutschen Wagen gekauft hat. Die meisten anderen Händler halten es ähnlich. 2.) Wie oben schon gesagt hast Du bei EU-Fahrzeugen nicht immer 3 Jahre Garantie. Die Garantiezeit beginnt ab Tag der ersten Zulassung. Die kann auch schon im Ausland erfolgt sein. (Bei EU-Fahrzeugen sind Tageszulassungen im Ausland die Regel, nicht die Ausnahme) Stand der Wagen dann ein halbes Jahr beim ausländischen Händler hast du nur 2,5 Jahre Garantie.3.) Ihr alle rechnet die Ersparnis falsch. Ihr seht den deutschen Listenpreis. Der ist aber nicht identisch mit dem Verkaufspreis. Jeder Händler lässt sich runterhandeln (wenn Bar bezahlt wird.) Auch wenn es nur 10% sind (meistens absolutes Ende der Fahnenstange) gehen die halt noch mal ab. Wenn Du das Auto finanzieren musst hast Du beim deutschen weit weniger Zinsen zu zahlen. Bei uns sind´s 0,19% auf den deutschen, 5,9 bis 6,5 auf ein EU-Auto.4.) Nehmen wir an, du willst einen deutschen terracan nach 3 Jahren in Zahlung geben. Dann hast du ein Auto aus erster Hand das soundsoviel Wert laut Schwacke hat. Wird vom Händler bezahlt. Keine Diskussion!Wenn Du ein EU-Auto hast ist es meistens bereits aus zweiter Hand UND verliert das drittel das Du beim Kauf eingespart hast. Zudem sind gebrauchte EU-Fahrzeuge wirklich schwer zu verkaufen, da der Kunde ja mittlerweile weiß das er eventuell mit längeren Werkstattzeiten zu rechnen hat. Hinzu kommt, das nicht jede Gebrauchtwagen-Garantiegesellschaft eine Garantie auf EU-Fahrzeuge gewährt. Auch das wird abgezogen.
Netzluemmel
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Beitrag von Netzluemmel »

QUOTE (kalverkamp @ 4 May 2004, 18:00 ) @Netzlümmel: Was tu ich, wenn ich mit meinem in Österreich gekauften Hyundai nach Norddeutschland fahre (ca. 1000km) und dort oben eine Panne habe, die unter die Garantiebestimmungen fällt. Muß ich dann dort 2 Wochen auf mein Ersatzteil warten??? Denn genau das was Du hier die ganze zeit zu vermitteln versuchst, ist nichts anderes! Ein für den Deutschen Markt produziertes Fahrzeug ist Technisch von anderer Natur als ein für den Österreichischen oder Französischen Markt produziertes Fahrzeug!? Nein, Du hast ja die Europa-Garantie. In Deinem Falle wirkt sie dann anders. Das Call-Center (du hast ja eine Österreichische Nummer mit bekommen - die rufst du an) lässt bei einem Österreichischen Händler das Ersatzteil verpacken und per Post oder Boten zum Pannenort senden. Während du wartest hast Du Anrecht auf WE-Fahrzeug, Hotel, Bahnfahrt etc.Du bist in Österreich registriert und bei Anruf kann man dir dort sofort helfen weil es in Österreich eben die entsprechenden Teile für dein Auto gibt.Natürlich kannst du auch erstmal zum deutschen Hyundai-Partner gehen. Es sind ja nicht alle Teile unterschiedlich. Falls aber doch, so wird er für dich aktiv und aktiviert die österreichische Service-Rufnummer.
kalverkamp
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Beitrag von kalverkamp »

QUOTE (Netzluemmel @ 4 May 2004, 19:15 ) Nein, Du hast ja die Europa-Garantie. In Deinem Falle wirkt sie dann anders. Das Call-Center (du hast ja eine Österreichische Nummer mit bekommen - die rufst du an) lässt bei einem Österreichischen Händler das Ersatzteil verpacken und per Post oder Boten zum Pannenort senden. Während du wartest hast Du Anrecht auf WE-Fahrzeug, Hotel, Bahnfahrt etc.Du bist in Österreich registriert und bei Anruf kann man dir dort sofort helfen weil es in Österreich eben die entsprechenden Teile für dein Auto gibt.Natürlich kannst du auch erstmal zum deutschen Hyundai-Partner gehen. Es sind ja nicht alle Teile unterschiedlich. Falls aber doch, so wird er für dich aktiv und aktiviert die österreichische Service-Rufnummer. Danke Netzlümmel, jetzt bin ich um eine Erfahrung reicher!Und wenn ich mir bei dir ein Fahrzeug kaufe und das nach Österreich Importiere und habe hier eine Panne, wie sieht´s dann aus? Dann könnte ich ja die Deutsche Nummer Anrufen (hab ja beim Kauf 10% Nachlass erhalten, den es bei uns ja nicht gibt und die paar Euro´s für´s Telefonat hab´ich dann auch noch!) und mir das Ersatzteil binnen 24 Stunden nachschicken lassen und hier von einer Authorisierten Hyundai Fachwerkstätte einbauen lassen!Bitte kläre mich auf, wenn ich hier jetzt falsch liege! Und ob mein Auto jetzt 24 std. oder 48 std. im der Werkstätte steht, ist doch unerheblich (zumindest für mich!)
teRRoR
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Beitrag von teRRoR »

außerdem gibt es noch die mobilitätsgarantie von Hyundai, und die gild auch für EU Fahrzeuge, heißt bist du bei einer Panne weiter als 100km vom wohnort entfernt hast du auf jedenfall anspruch auf ein Leihwagen.
Chris
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Beitrag von Chris »

Hmmm, ich hab da mal ne Frage ...WERhat eigentlich das Gerücht in die Welt gesetzt, dass man einen Anspruch auf einen Leihwagen hat, wenn das Auto innerhalb der Garantiezeit in die Werkstatt muss ? Würde mich wirklich mal interessieren, wo das herkommt ?ChrisB.t.W. Das mit den Gutscheinen ist ne gute Idee, muss ich mal weitergeben .
Netzluemmel
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Beitrag von Netzluemmel »

QUOTE (kalverkamp @ 4 May 2004, 19:31 ) QUOTE (Netzluemmel @ 4 May 2004, 19:15 ) Nein, Du hast ja die Europa-Garantie. In Deinem Falle wirkt sie dann anders. Das Call-Center (du hast ja eine Österreichische Nummer mit bekommen - die rufst du an) lässt bei einem Österreichischen Händler das Ersatzteil verpacken und per Post oder Boten zum Pannenort senden. Während du wartest hast Du Anrecht auf WE-Fahrzeug, Hotel, Bahnfahrt etc.Du bist in Österreich registriert und bei Anruf kann man dir dort sofort helfen weil es in Österreich eben die entsprechenden Teile für dein Auto gibt.Natürlich kannst du auch erstmal zum deutschen Hyundai-Partner gehen. Es sind ja nicht alle Teile unterschiedlich. Falls aber doch, so wird er für dich aktiv und aktiviert die österreichische Service-Rufnummer. Danke Netzlümmel, jetzt bin ich um eine Erfahrung reicher!Und wenn ich mir bei dir ein Fahrzeug kaufe und das nach Österreich Importiere und habe hier eine Panne, wie sieht´s dann aus? Dann könnte ich ja die Deutsche Nummer Anrufen (hab ja beim Kauf 10% Nachlass erhalten, den es bei uns ja nicht gibt und die paar Euro´s für´s Telefonat hab´ich dann auch noch!) und mir das Ersatzteil binnen 24 Stunden nachschicken lassen und hier von einer Authorisierten Hyundai Fachwerkstätte einbauen lassen!Bitte kläre mich auf, wenn ich hier jetzt falsch liege! Und ob mein Auto jetzt 24 std. oder 48 std. im der Werkstätte steht, ist doch unerheblich (zumindest für mich!) Nein, die Nummer kannst du als Österreicher nicht anrufen, denn der erste Weg nach Zulassung muss dich zum Hyundai-Händler führen der die Garantie bei Hyundai Österreich einträgt. Es gibt nämlich folgenden Sachverhalt: Hyundai Österreich und Hyundai Deutschland sind zwei unterschiedliche Firmen. Sie haben untereinander nicht viel mit einander zu tun. Das ist anders als bei Opel oder VW. Opel ist überall Opel, VW ist überall VW. Aber viele außereuropäische Marken sind Länderspezifisch getrennt. So gehört Hyundai Deutschland der Emil-Frey Gruppe. Hyundai Österreich zwar auch, aber die Firmen sind getrennt. Hyundai Spanien gehört wieder einer anderen Firma und so weiter.Wenn Du also über Hyundai Deutschland deine Ersatzteile als Österreicher beziehen willst geht das nicht. Die Firmen kommunizieren nur untereinander, als Kunde kannst du das nicht. Du musst deine Fahrgestellnummer erst in Österreich melden, dann hast du die österreichische Garantie. (tust du das nicht hast du gar keine!!!!!!!!!!! ---glaubt mir aber eh keiner. *seufz*)Du siehst, es ist recht schwierig mit Garantiefällen umzugehen. Beinahe undurchsichtig für den Kunden. Ist ja auch gewollt vom Importeur.Übrigens wäre eine 48-Stündige Wartezeit nicht schlimm. Das absolute maximum spielt sich derzeit mal wieder bei uns in der Werkstatt ab: Terracan, gekauft in Spanien, Getriebeschaden (wie es beim AT-Getriebe leider vorkommt), Teile sind bestellt, kommen aus Korea, sind wohl gegen Himmelfahrt hier. Das Auto steht seit 3 Wochen bei uns.
Netzluemmel
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Beitrag von Netzluemmel »

QUOTE (Chris @ 5 May 2004, 06:53 ) Hmmm, ich hab da mal ne Frage ...WERhat eigentlich das Gerücht in die Welt gesetzt, dass man einen Anspruch auf einen Leihwagen hat, wenn das Auto innerhalb der Garantiezeit in die Werkstatt muss ? Würde mich wirklich mal interessieren, wo das herkommt ?ChrisB.t.W. Das mit den Gutscheinen ist ne gute Idee, muss ich mal weitergeben . Manche Kunden meinen halt sie hätten den Anspruch auf einen Leihwagen. Weiß dr Geier wie die drauf komen. Mein Standardspruch lautet da immer:"Wenn Sie bei mir einen Herd gekauft hätten, müßte ich doch auch nicht täglich bei Ihnen kochen" *gg* Aber sie bekommen ja einen Wagen. Wenn sie noch Gutscheine haben. Wenn sie keine Gutscheine haben, dann nur weibliche Kunden unter 30 und über B-Körbchen.
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