Noch mal zur Lufthutze
-
- Beiträge: 3284
- Registriert: So 6. Apr 2003, 08:18
Ich weiß ja nicht, was euer Tüv so macht. Aber mein Tüv hat mir mal gesagt, daß die Attrappen, also die aufgesetzten, entweder mit ABE oder eben mit Gutachten -> Eintragung erlaubt sind.Die offenen Hutzen sind prinzipiell nicht erlaubt, weil das Loch, das man logischerweise in die Motorhaube macht, die bauliche Gegebenheit des Autos verändert und die Stabilität beeinflußt. Das einzutragen liegt im Ermessen des jeweiligen Prüfers.Wie gesagt, so hab ich mir das sagen lassen. Schriftlich hab ich´s nicht..
-
- Beiträge: 3284
- Registriert: So 6. Apr 2003, 08:18
Das ist wohl war. Aber man kann sich eben nicht drauf verlassen, daß die Grünen nicht sagen, Haube auf..Mich persönlich würd´s nicht stören, ich bin kein Freund von Eintragungen, aber wer Wert drauf legt, daß man ihm nicht ans Bein pinkeln kann, der sollte sich mit einer Attrappe zufriedengeben.Und ans Bein pinkeln können die Dir auch, wenn Du ´ne offene eingetragen hast.