mein neues spielzeug
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- Martin Coupe
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QUOTE Erlaubt sind nach StVZO §52 (1):"... 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ..."Also solange ein e-Zeichen drauf ist, sollte das wohl legal sein. Wenn nicht, wird das natürlich haarig, weil erstens viele Polizisten nicht wissen, dass die mit e-Zeichen auch in Deutschland gefahren werden dürfen und zweitens das so auffällig ist, dass jeder Polizist in einer Kontrolle das prüfen wird
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